Familiengeld
Wir unterstützen Sie bei Ihrer finanziellen Sozialhilfe
Haben Sie Anspruch auf Landesfamiliengeld oder Landeskindergeld? Die Experten der Vorsorgeberatung in der hds Servicegenossenschaft unterstützen Sie beim Ansuchen um die Beihilfe.
Durch das Familiengeld soll Eltern mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Betreuung ihrer Kinder gegeben werden. Das Landesfamiliengeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für die Betreuung und Erziehung der Kinder in den ersten drei Lebensjahren.
Das Landeskindergeld ist eine Zulage, die ab dem ersten Kind bis zum siebten Lebensjahr und ab dem zweiten Kind bis zum 18. Lebensjahr entrichtet wird.
Haben Sie Anspruch auf Landesfamiliengeld oder Landeskindergeld? Die Experten der Vorsorgeberatung in der hds Servicegenossenschaft unterstützen Sie beim Ansuchen um die Beihilfe.
Durch das Familiengeld soll Eltern mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Betreuung ihrer Kinder gegeben werden. Das Landesfamiliengeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für die Betreuung und Erziehung der Kinder in den ersten drei Lebensjahren.
Das Landeskindergeld ist eine Zulage, die ab dem ersten Kind bis zum siebten Lebensjahr und ab dem zweiten Kind bis zum 18. Lebensjahr entrichtet wird.
Ein Thema der Vorsorgeberatung