28/03/2025
Förderung Überwachungsanlagen: Geldmittel werden aufgestockt
Jedes Unternehmen kann einen Antrag für maximal drei Betriebsstätten im Zeitraum 2024 bis 2025 einreichen. Förderfähig sind Vorhaben mit einem Mindestbetrag von 1000 Euro und einem Höchstbetrag von 8000 Euro pro Betriebsstätte.
Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der anerkannten Ausgaben, bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro im Rahmen der De-minimis-Regelung.
Der hds hatte sich für diese Förderung in Sicherheitsmaßnahmen stark gemacht.
Dienst | CIVIS, Südtiroler Bürgernetz: Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen der Unternehmen (2024-2025)





