23/08/2024

Betriebliches Welfare: Betrieb attraktiver und Mitarbeiter zufriedener

Betriebliche Welfare-Leistungen gewinnen in der aktuellen Arbeitslandschaft immer mehr an Bedeutung. So werden diese von einer stets steigenden Anzahl von Betrieben eingeführt, zum einen, um das Wohlbefinden der eigenen Mitarbeiter zu steigern, zum anderen aber auch, um den Betrieb nach außen hin attraktiv zu gestalten und dadurch neue Mitarbeiter zu gewinnen.

Worum handelt es sich beim betrieblichem Welfare?
Beim betrieblichen Welfare handelt es sich um Zusatzleistungen, welche vom Betrieb zugunsten der Mitarbeiter gewährt werden. Diese umfassen ein Paket an Initiativen, Gütern und Leistungen, welche der Betrieb dessen Mitarbeitern zur Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens und zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bereitstellt.

Welfare kann für das Unternehmen ein strategisches Instrument darstellen, da dieses das Wohlbefinden der Mitarbeiter stärkt und somit auch zur Reduzierung des Turn Over beiträgt.

Vorteile für die Mitarbeiter:
• Verbesserung des Wohlbefindens des Mitarbeiters selbst aber eventuell auch seiner Familienmitglieder
• bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
• Verbesserung des Arbeitsklimas
• Auswahl des Angebots aus einer umfangreichen Palette je nach Bedarf
• Steigerung der Kaufkraft

Vorteile für den Betrieb:
• Mehr Attraktivität des Betriebes zwecks Mitarbeiterakquise sowie Reduzierung des Turn Over
• Steigerung der Produktivität/Reduzierung der Fehlzeiten
• Kostenoptimierung
• Steuervorteil

Welche allgemeinen Regeln gilt es zu beachten?
Betriebliche Welfare-Leistungen müssen für die Gesamtheit der Arbeitnehmer oder für gewisse Kategorien bestimmt sein. Es dürfen keine individuellen Zuwendungen sein. Welfare Leistungen dürfen nicht zur „Vergütung“ der Arbeitsleistungen erteilt werden. Unvereinbar wäre es demnach, im Gegenzug eine Reduzierung der festen oder variablen Gehaltsbestandteile vorzunehmen. Welfare-Leistungen dürfen nicht in Geld umgewandelt werden.

Der hds bietet seinen Mitgliedern eine Reihe an Lösungen für das Wachstum der Unternehmen und das Wohlergehen der Mitarbeiter. Die Mitglieder des hds können auf eine maßgeschneiderte Plattform für betriebliches Welfare zugreifen, die von Edenred Italia, einem führenden Unternehmen im Bereich flexibler Leistungen, implementiert und verwaltet wird.

Weiter bietet der hds auch Unterstützung bei der Erstellung der Betriebsregelung für den Welfareplan.

Weitere Infos zum Thema Welfare
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Jasmin Lumetta

Recht und Gewerkschaften
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
E-Mail:
 
 
 
 
 

Dott.ssa Lisa Baumgartner

Recht und Gewerkschaften
Mitarbeiterin - zzt. nicht im Dienst
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 423
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

03/06/2026

KI ohne Risiken? hds-Webinar am 12. Juni

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Unternehmensalltag und eröffnet Betrieben neue Möglichkeiten. Gleichzeitig stellen sich wichtige rechtliche, organisatorische und praktische Fragen: Was ist beim Einsatz von ...
 
 

03/06/2026

Lebensmittel: neue Regeln zur Gewährleistung von Qualität und Rückverfolgbarkeit

Das Gesetz Nr. 75 aus dem Jahr 2026 führt ein strengeres Regelwerk ein, um die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten. Es sieht sowohl strafrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Sanktionen ...
 
 

12/05/2026

Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte

Am 7. Mai 2026 ist ein neues Dekret in Kraft getreten, mit dem die nationale Gesetzgebung an die europäischen Bestimmungen zum Schutz geografischer Angaben für Produkte angepasst wird. Es handelt sich um die Umsetzung der einschlägigen EU ...