06/07/2023

Betriebliches Welfare: Arbeitsdekret 2023 in Gesetz umgewandelt

Das Arbeitsdekret vom 4. Mai 2023 wurde in Gesetz umgewandelt und trat am 4. Juli in Kraft.

Mit der Umwandlung in Gesetz wurde die Bestimmung zur Anhebung des Schwellenwerts für Fringe benefits für 2023 auf 3.000 € für Arbeitnehmer mit zu Lasten lebenden Kindern bestätigt. Diese Grenze umfasst auch Beträge, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für die Bezahlung von Haushaltskosten, Wasserversorgung, Strom und Gas zahlt oder erstattet.

Die Obergrenze von € 3.000 gilt nur für Arbeitnehmer mit zu Lasten lebenden Kindern, einschließlich unehelicher Kinder, die anerkannt, adoptiert oder in Pflege aufgenommen wurden.

Wird die Grenze von € 3.000 überschritten, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der Überschuss.
 
 
 
 
 
 
 
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Recht und Gewerkschaften
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T: 0471 310 422
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Mitarbeiterin - zzt. nicht im Dienst
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