Nationaler Kollektivvertrag für den Tertiärsektor

Basis für Rechte und Pflichten


Der nationale Kollektivvertrag für den Tertiärsektor ist eine überbetriebliche schriftliche Vereinbarung, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer geschlossen wird. Darin sind alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis geregelt. Das sind vor allem Regelungen in Bezug auf Entlohnung, Sonderzahlungen und Arbeitszeit.

Unser Service für Sie

Der hds gestaltet den nationalen Kollektivvertrag des Tertiärsektors mit und beteiligt sich in den verschiedenen Kommissionen an wichtigen Entscheidungen auf lokaler, gesamtstaatlicher und europäischer Ebene. Kompetente Experten des Bereichs Recht und Gewerkschaften beantworten alle Fragen zum Thema und helfen bei der Interpretation und Umsetzung des Kollektivvertrages in Ihrem Betrieb.




Ein Thema des Bereichs Recht und Gewerkschaften
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Jasmin Lumetta

Recht und Gewerkschaften
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
E-Mail: