05/07/2019
Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfacht: Höhere Schwelle für Direktvergaben
hds: „Neue Möglichkeiten für lokale Betriebe“
hds-Präsident Philipp Moser
So sieht das neue Vergabegesetz vor, dass bei Lieferungen und Dienstleistungen sowie Bauleistungen ab nun bis 150.000 Euro ein Direktauftrag erteilt werden kann, wobei vorher drei Wirtschaftsteilnehmer, sofern vorhanden, konsultiert werden. Bisher lag die Schwelle bei 40.000 Euro.
„Die hinter dem Südtiroler Vergabegesetz stehende Absicht, die lokalen Kreisläufe zu unterstützen, ist ein wichtiges Anliegen des hds, und dieses Bekenntnis zum heimischen Wirtschaftsgefüge wird nun entsprechend gesetzlich berücksichtigt“, betont Präsident Moser.
Das neue Landesgesetz schafft innerhalb der vorgegebenen Möglichkeiten die Voraussetzungen, damit bei kleineren Aufträgen die größtmögliche Vereinfachung und Entbürokratisierung erreicht wird und so auch kleinere, lokale Betriebe, ohne allzu großen Aufwand, an öffentlichen Aufträgen teilnehmen können. Das stärkt die Regionalität und sorgt dafür, dass die Wertschöpfung im Land bleibt, so der hds abschließend.