09/01/2025
Verzeichnis der Umweltfachbetriebe
Insbesondere müssen sich Körperschaften und Ersterzeuger von Abfällen im vereinfachten Verfahren in die Kategorie 2-bis des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe (Transport der eigenen nicht gefährlichen Abfälle und der eigenen gefährlichen Abfälle bis 30 Kg/l pro Tag) eintragen (Art. 212, Absatz 8, des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 152 vom 3. April 2006).
Dieses vereinfachte Verfahren findet Anwendung unter der Voraussetzung, dass die Transporte eine zusätzliche und ergänzende Tätigkeit in der Organisation des Unternehmens darstellen, in der die Abfälle erzeugt werden.
Um die Eintragung für die Südtiroler Unternehmen zu erleichtern, organisiert die Handelskammer Bozen eine Informationsveranstaltung über die Eintragung in die Kategorie 2-bis und stellt die gesetzlichen Änderungen auch im Zusammenhang mit der Einführung des RENTRI-Systems dar.
Die Veranstaltung findet als Webinar am 15. Jänner 2025 statt. Weitere Informationen finden Sie hier.