12/05/2026

Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte

Am 7. Mai 2026 ist ein neues Dekret in Kraft getreten, mit dem die nationale Gesetzgebung an die europäischen Bestimmungen zum Schutz geografischer Angaben für Produkte angepasst wird. Es handelt sich um die Umsetzung der einschlägigen EU Verordnung, deren Ziel es ist, den Wert, die Qualität und den guten Ruf von Produkten zu schützen, die eng mit einem bestimmten Gebiet und einer spezifischen Tradition verbunden sind.

Wie die Eintragung funktioniert
Die neue Regelung definiert klar, wer die Eintragung einer geografischen Angabe beantragen kann, und welche Verfahrensschritte einzuhalten sind. Der Antrag wird online beim Ministerium für Unternehmen und Made in Italy über das italienische Marken- und Patentamt eingereicht. Nach einer ersten Prüfung wird der Antrag veröffentlicht; innerhalb von zwei Monaten können Personen oder Einrichtungen mit berechtigtem Interesse Einspruch erheben. Werden keine Einwände festgestellt, wird das Verfahren auf europäischer Ebene fortgesetzt. In der Zwischenzeit kann ein befristeter Schutz erlangt werden, der ausschließlich in Italien gilt und dazu dient, den Namen bis zur endgültigen Entscheidung der Europäischen Union zu schützen.

Die Produktionsvorschriften
Für jedes geschützte Produkt ist ein Produktionsreglement vorgesehen – ein Dokument, das festlegt, wie, wo und nach welchen Regeln das Produkt hergestellt werden muss. Das Reglement kann im Laufe der Zeit aktualisiert werden, allerdings nur unter Einhaltung festgelegter Verfahren. Die geografische Angabe kann außerdem gelöscht werden, wenn das Produkt mindestens fünf Jahre lang nicht mehr vermarktet wird oder die vorgesehenen Anforderungen nicht mehr erfüllt.

Verantwortung und Sanktionen
Ein zentrales Element der neuen Regelung betrifft die Verantwortung der Hersteller, die die Einhaltung des Produktionsreglements erklären und garantieren müssen sowie im Falle von Kontrollen entsprechend nachweisen können. Gleichzeitig wird das Sanktionssystem verschärft: Der missbräuchliche Gebrauch einer geschützten Bezeichnung – auch im Internet oder im elektronischen Handel – kann zu hohen Geldstrafen, zum Verbot der weiteren Verwendung der Angabe und in besonders schweren Fällen auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ziel der Regelung ist es, korrekt arbeitende Produzenten zu schützen, Nachahmungen wirksam zu bekämpfen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche und transparente Informationen zu gewährleisten.
 
 
 
 
 
 
 
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