22/01/2024
Renten 2024: Das ändert sich
Vorzeitige Altersrente
Auch 2024 können Frauen mit 41 Beitragsjahren und 10 Monaten, Männer mit 42 Beitragsjahren und 10 Monaten und einem Renteneinstiegsfenster von drei Monaten die vorzeitige Rente beantragen.
Altersrente 2024
Im Jahr 2024 bleibt die Altersrente bei 67 Jahren, genau wie vom Gesetz „Fornero“ festgelegt. Für alle öffentlichen und privaten Angestellten sowie Unternehmern, Männer und Frauen, gelten daher folgende Anforderungen:
• Mindestalter: 67 Jahre
• Mindestbeitragsjahre: 20 Jahre
Quote 103
Die Verlängerung der "Quote 103" (62 Jahre und 41 Jahre Beitragsjahre) wird für ein weiteres Jahr bestätigt. Allerdings wird für diejenigen, die 2024 die Voraussetzungen erreichen, die Rente zweifach gekürzt:
• Die gesamte Rente wird nach dem beitragsbezogenen System und nicht mehr nach dem gemischten System berechnet, das heißt, nach dem lohnbezogenen System für die bis zum 31. Dezember 1995 (bzw. 31. Dezember 2011 bei mindestens 18 Beitragsjahren bis zum 31.12.1995) erworbenen Dienstjahre.
• Die Rentenhöhe, wie oben beschrieben berechnet, darf bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres nicht höher als 2.272 Euro brutto pro Monat sein (d.h. viermal der Mindestsatz des NISF) anstelle der aktuellen fünfmal (d.h. 2.840 Euro).
Die Neuerungen bei den Renten 2024 sehen eine Verlängerung der Dauer der flexiblen Zeiträume vor, d.h. der Wartezeit zwischen dem Erfüllen der Voraussetzungen (62 Jahre und 41 Jahre Beitragsjahre) und dem Erhalt der ersten Rentenrate. Im Vergleich zu den aktuellen drei Monaten (sechs Monaten für die öffentlichen Angestellten) steigt die Wartezeit auf sieben Monate und auf neun Monate für die öffentlichen Angestellten.
Im Wesentlichen bleibt das System der "Quote 103" dasselbe. Insbesondere wird die Anreizoption für die Verzögerung der Rente bestätigt, d.h. die Möglichkeit für den Versicherten, sich für die Auszahlung des von ihm getragenen IVS-Beitragsanteils im Lohnstreifen zu entscheiden (normalerweise 9,19%).
Es sei darauf hingewiesen, dass diejenigen, die die Voraussetzungen für die "Quote 103" bis zum 31. Dezember 2023 erfüllt haben, die günstigeren Bedingungen beibehalten. Insbesondere die Berechnung nach dem gemischten System und das flexible Dreimonatsfenster.
Frauenregelung
Die Frauenregelung wird mit den aktuellen Einschränkungen (nur Betreuerinnen, 74%ige Invaliden und Arbeitslose) bestätigt, vorausgesetzt, sie erreichen 61 Lebensjahre (jetzt 60 Jahre) und 35 Beitragsjahre bis zum 31. Dezember 2023. Die Reduzierungen um ein Jahr des Mindestalters für jedes Kind bleiben bis zu einem Höchstmaß von zwei Jahren bestehen, ebenso wie die flexiblen Zeiträume von 12 Monaten für Angestellte und 18 Monaten für Selbstständige.
Die vorzeitige Sozialrente „APE sociale“
Die vorzeitige Sozialrente „APE sociale“ wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert, aber das Anforderungsalter steigt von den aktuellen 63 Jahren auf mindestens 63 Jahre und fünf Monate. Die Erweiterung der Kategorien von anstrengenden Berufen, die durch das Gesetz Nr. 234/2021 für die Jahre 2022-2023 anerkannt wurden, und die entsprechenden Beitragsermäßigungen für Bauarbeiter und Töpfer entfallen. Es wird auch die bisher fehlende Regel der vollständigen Unvereinbarkeit der Leistung mit den Einkommen aus abhängiger oder selbstständiger Arbeit eingeführt, mit Ausnahme von gelegentlicher Arbeit bis zu maximal 5.000 Euro pro Jahr.
Der Monatsscheck wird weiterhin nach dem gemischten System berechnet, aber mit Begrenzungen auf maximal 1.500 Euro brutto monatlich, ohne Weihnachtsgeld und Inflationsanpassungen bis zum Erreichen des Rentenalters von 67 Jahren.
Für die rein beitragsbezogenen Renten, d.h. für die Personen ohne Dienstjahre bis zum 31.12.1995, wird die Grenze von 1,5-fachen des Sozialgeldes für den Zugang zur Altersrente von 67 Jahren mit mindestens 20 Beitragsjahren aufgehoben. Es wird jedoch eine differenzierte Grenze für den Zugang zur Rente mit 64 Jahren und 20 Beitragsjahren eingeführt. Insbesondere steigt diese auf 3-fache des Sozialgeldes, es sei denn, es handelt sich um Frauen mit Kindern, in welchem Fall die Schwelle bei nur einem Kind bei 2,8-facher Höhe bleibt und bei mindestens zwei Kindern auf 2,6-facher Höhe sinkt.
Die Rente mit 64 Jahren und 20 Beitragsjahren unterliegt weiteren Einschränkungen:
• Die Rente darf bis zum Erreichen des Rentenalters von 67 Jahren (d.h. des Rentenalters) 5-mal den Mindestsatz des NISF nicht überschreiten (d.h. etwa 2.840 Euro brutto pro Monat). Es gibt derzeit keine Grenze.
• Es gibt ein flexibles Dreimonatsfenster ab Erreichung der Anforderungen (derzeit nicht vorhanden).
• Die Beitragserfordernisse von 20 Jahren müssen an die Lebenserwartung des ISTAT angepasst werden (zusätzlich zu den Altersanforderungen).
Indexierungen
Auch der Mechanismus der Rentenanpassungen in Stufen ändert sich. Auch im Jahr 2024 werden die Renten steigen:
• 100% für Renten bis zu viermal dem Betrag der Mindestrente;
• Der Satz steigt von 85% auf 90% für Leistungen zwischen 4- und 5-fachen Betrag der Mindestrente;
• 53% für Renten von 5 bis 6 Mal dem Betrag der Mindestrente des NISF;
• 47% für Renten von 6 bis 8 Mal dem Betrag der Mindestrente des NISF;
• 37% für Renten von 8 bis 10 Mal dem Betrag der Mindestrente des NISF;
• Die Anpassung der Bezüge über 10 Mal dem Betrag der Mindestrente fällt von 33% auf 22%.
Die Überanpassung der Mindestbeträge für Über-75-Jährige wird ebenfalls bestätigt.
Gesundheit und lokale Körperschaften
Aufgrund einer vom Gesetz vorgeschlagenen Änderung werden Versicherte, die bei den ehemaligen von der Schatzkammer verwalteten Rentenkassen (CPDEL, CPI, CPS und CPUG) weniger als 15 Beitragsjahre bis zum 31. Dezember 1995 haben, die vorgesehene Reduzierung der Renditequoten der Rente nur erleiden, wenn sie die Voraussetzungen für die vorgezogene Rente ab dem 1. Januar 2024 erfüllen (d.h. 41 Jahre und 10 Monate Beiträge für Frauen und 42 Jahre und 10 Monate Beiträge für Männer; 41 Jahre Beiträge für sogenannte Früharbeiter).
Ausgeschlossen sind jedoch Personen, die:
• von der öffentlichen Verwaltung zwangsweise in den Ruhestand versetzt werden (z.B. aufgrund des Erreichens der ordnungsgemäßen Grenzen, 65 Jahre);
• mit Voraussetzungen in die Rente eintreten, die von der vorgezogenen Rente abweichen (z.B. anstrengende und/oder nächtliche Arbeiten; vorzeitige Sozialrente APE);
• bis zum 31. Dezember 2023 einen Rentenanspruch erworben haben (z.B. Quote 103, Altersrente, vorgezogene Rente);
• bereits bis zum 31. Dezember 2023 im Ruhestand sind.
Die vom Gesetz ausgearbeitete Änderung sieht nun vor:
• Für Ärzte, Krankenschwestern in kommunalen Einrichtungen, Richter und Gerichtshelfer sowie Kindergarten- und Grundschullehrer wird der Beitragsschnitt auf die Beitragssumme der Renten bis zu 25% nur bei ordentlichen vorgezogenen Renten (die mit 42 Jahren und 10 Monaten Beiträgen für Männer und 41 und 10 Monaten Beiträgen für Frauen erreicht werden) angewendet, nicht jedoch auf Altersrenten.
• Für das medizinische Personal wird es nach Erreichen der Ausstiegsbedingungen möglich, im Dienst zu bleiben, auch nach 40 Jahren Beitrag. Jeder zusätzliche Monat Arbeit reduziert den Beitragsschnitt um einen 36tel. Das maximale Rentenalter bleibt jedoch bei 70 Jahren, eine Änderung, die das Alter auf 72 Jahre erhöhte, wurde abgelehnt.
Das gesamte Personal, das bei den ehemaligen von der Schatzkammer verwalteten Rentenkassen (CPDEL, CPI, CPS und CPUG) eingeschrieben ist, einschließlich derjenigen, die mehr als 15 Beitragsjahre bis zum 31. Dezember 1995 haben, wird bei einem Zugang zur vorgezogenen Rente (d.h. 41 Jahre und 10 Monate Beiträge für Frauen; 42 Jahre und 10 Monate Beiträge für Männer; 41 Jahre Beiträge für Früharbeiter) eine Erhöhung des flexiblen Zeitraums erfahren. Von den aktuellen 3 Monaten, die für diejenigen gelten, die die Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2023 erfüllt haben, wird die Wartezeit wie folgt sein:
• 3 Monate, wenn die Anforderungen 2024 erfüllt sind;
• 4 Monate, wenn die Anforderungen 2025 erfüllt sind;
• 5 Monate, wenn die Anforderungen 2026 erfüllt sind;
• 7 Monate, wenn die Anforderungen 2027 erfüllt sind;
• 9 Monate, wenn die Anforderungen ab 2028 erfüllt sind.
Für andere Rentenleistungen ändert sich nichts hinsichtlich des flexiblen Rentenfensters.
Rückkauf von Beitragszeiten
Es wird eine neue experimentelle Erleichterung für den Rückkauf von Zeiträumen ohne Beitrag bis zu 5 Jahren eingeführt, die sich an alle bei der NISF registrierten Personen richtet, die dem Beitragssystem unterliegen (ohne Beiträge vor 1996) und deren Zahlung in Raten von bis zu 12 Jahren möglich ist oder durch den Arbeitgeber durch Kompensation mit Produktivitätsprämien.
Das Patronat 50&PiùEnasco steht zur Verfügung, um die notwendige Beratung und Unterstützung für alle Leistungen der Rentenversicherung zu bieten.