14/04/2025
„Privateigentum ist kein Spielball der öffentlichen Verwaltung!“
Bisher konnten öffentliche Verwaltungen Grundstücke oder Immobilien mit einem einfachen Verwaltungsakt für 10 Jahre stilllegen, ohne einen Cent an den Eigentümer zu zahlen. Die Folge: Private konnten ihr Eigentum nicht nutzen, nicht weiterentwickeln und oft auch nicht verkaufen.
Grundsätzlich ist die Möglichkeit der Enteignung von Privateigentum zum Wohl der Gesellschaft nachvollziehbar und oftmals auch notwendig. Moser: „Wenn sich die öffentliche Hand für eine Enteignung entscheidet, muss sie Verantwortung übernehmen – und zahlen!“
„Das Urteil setzt hier ein klares Zeichen für mehr Fairness“, so Moser. „Während Private bei einer Baukonzession innerhalb von 3 Jahren – mit maximal 2 Jahren Verlängerung – liefern müssen, konnte die Verwaltung bislang nach Belieben blockieren. Das ist nicht verhältnismäßig.
Folgen für neues Ötzi-Museum in Bozen
Der Verfassungsgerichtshof hat dieses Urteil aufgrund eines Rekurses beim Enteignungsverfahren der Immobilie Ex-Enel-Gebäude an der Drususbrücke in Bozen gefällt – dort, wo das neue Ötzi-Museum entstehen soll. Der Privateigentümer hatte hier Rekurs eingelegt. hds-Präsident Philipp Moser begrüßt auch hier, dass nun die Umsetzung des neuen Museumsquartier eine wesentliche Beschleunigung erfährt.