29/07/2026
PPWR: Ein neuer europäischer Ansatz für Verpackungen
Für das Recycling konzipierte Verpackungen
Einer der wichtigsten Aspekte der Verordnung betrifft die Gestaltung von Verpackungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen tatsächlich recycelbar sind und mit den bestehenden Sammel- und Verwertungssystemen kompatibel bleiben. Das bedeutet, Verpackungen so zu entwickeln, dass sie leicht getrennt, gesammelt und zu neuen Rohstoffen verarbeitet werden können. Dabei sind Recyclingfähigkeitskriterien einzuhalten, die in den kommenden Jahren schrittweise verschärft werden.
Abfallvermeidung und Optimierung der Verpackungen
Ein weiterer zentraler Grundsatz ist die Vermeidung von Abfällen. Verpackungen dürfen nur jene Materialmenge enthalten, die für den Schutz, die Lagerung und den Transport des Produkts tatsächlich erforderlich ist. Überdimensionierte Verpackungen, ungerechtfertigte Hohlräume sowie überflüssige Bestandteile, die keinen echten funktionalen Mehrwert bieten, sollen daher vermieden werden.
Mehr Aufmerksamkeit für Kunststoffe und chemische Stoffe
Besondere Aufmerksamkeit gilt zudem Kunststoffverpackungen. Die Verordnung sieht für bestimmte Verpackungsarten die Einführung von Mindestanteilen an recyceltem Material vor. Gleichzeitig werden die Kontrollen potenziell gefährlicher chemischer Stoffe verschärft. Für bestimmte Substanzen, die in Verpackungen verwendet werden, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, gelten künftig besondere Beschränkungen.
Neue Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitspflichten
Aus operativer Sicht müssen Unternehmen künftig die Konformität ihrer Verpackungen durch eine angemessene technische Dokumentation nachweisen können. Dazu ist es erforderlich, detaillierte Informationen über die verwendeten Materialien, die Recyclingfähigkeit der Verpackungen, den Anteil an recyceltem Material sowie die entsprechenden Erklärungen und Nachweise der Lieferanten zu sammeln. Darüber hinaus bleiben die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Systemen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR, Extended Producer Responsibility) bestehen. Diese umfassen Registrierungen, Meldungen und die Entrichtung von Umweltbeiträgen in den jeweiligen Ländern, in denen die Verpackungen auf den Markt gebracht werden.
Eine stärkere Integration der Nachhaltigkeit in die Unternehmensprozesse
Zusammenfassend verlangt die PPWR von Unternehmen ein deutlich tieferes Verständnis ihrer Verpackungen sowie eine engere Zusammenarbeit entlang der gesamten Lieferkette. Nachhaltigkeit muss zu einem integralen Bestandteil der Prozesse in den Bereichen Entwicklung, Beschaffung und Verpackungsmanagement werden und damit den Übergang zu einer zunehmend kreislauforientierten Wirtschaft unterstützen.





