29/07/2026

PPWR: Ein neuer europäischer Ansatz für Verpackungen

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verordnung über Verpackungen. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu verringern, das Recycling zu fördern und Ressourcen effizienter zu nutzen. Die Verordnung ist 2025 in Kraft getreten, die meisten Bestimmungen werden jedoch ab dem 12. August 2026 anwendbar sein. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, wie bereits in unserer Mitteilung vom April angekündigt - Neue Regeln für Umweltkennzeichnungen - Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds) - die Konformität, der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen durch eine entsprechende technische Dokumentation und eine Konformitätserklärung nachweisen können. Darüber hinaus müssen Verpackungen grundlegende Anforderungen erfüllen, etwa die Vermeidung von unnötigem Gewicht und Volumen sowie die Reduzierung von Materialverschwendung. Für Unternehmen betrifft die Konformität künftig nicht mehr nur das Produkt selbst, sondern auch sämtliche Elemente, die zu dessen Schutz, Transport und Auslieferung verwendet werden. Im Bereich Fensterbau und Bauwesen zählen dazu beispielsweise Schutzfolien, Paletten, Transportgestelle, Kantenschutzecken, Versandkisten sowie weitere Verpackungen, die entlang der gesamten Logistikkette eingesetzt werden.

Für das Recycling konzipierte Verpackungen
Einer der wichtigsten Aspekte der Verordnung betrifft die Gestaltung von Verpackungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen tatsächlich recycelbar sind und mit den bestehenden Sammel- und Verwertungssystemen kompatibel bleiben. Das bedeutet, Verpackungen so zu entwickeln, dass sie leicht getrennt, gesammelt und zu neuen Rohstoffen verarbeitet werden können. Dabei sind Recyclingfähigkeitskriterien einzuhalten, die in den kommenden Jahren schrittweise verschärft werden.

Abfallvermeidung und Optimierung der Verpackungen
Ein weiterer zentraler Grundsatz ist die Vermeidung von Abfällen. Verpackungen dürfen nur jene Materialmenge enthalten, die für den Schutz, die Lagerung und den Transport des Produkts tatsächlich erforderlich ist. Überdimensionierte Verpackungen, ungerechtfertigte Hohlräume sowie überflüssige Bestandteile, die keinen echten funktionalen Mehrwert bieten, sollen daher vermieden werden.

Mehr Aufmerksamkeit für Kunststoffe und chemische Stoffe
Besondere Aufmerksamkeit gilt zudem Kunststoffverpackungen. Die Verordnung sieht für bestimmte Verpackungsarten die Einführung von Mindestanteilen an recyceltem Material vor. Gleichzeitig werden die Kontrollen potenziell gefährlicher chemischer Stoffe verschärft. Für bestimmte Substanzen, die in Verpackungen verwendet werden, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, gelten künftig besondere Beschränkungen.

Neue Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitspflichten
Aus operativer Sicht müssen Unternehmen künftig die Konformität ihrer Verpackungen durch eine angemessene technische Dokumentation nachweisen können. Dazu ist es erforderlich, detaillierte Informationen über die verwendeten Materialien, die Recyclingfähigkeit der Verpackungen, den Anteil an recyceltem Material sowie die entsprechenden Erklärungen und Nachweise der Lieferanten zu sammeln. Darüber hinaus bleiben die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Systemen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR, Extended Producer Responsibility) bestehen. Diese umfassen Registrierungen, Meldungen und die Entrichtung von Umweltbeiträgen in den jeweiligen Ländern, in denen die Verpackungen auf den Markt gebracht werden.

Eine stärkere Integration der Nachhaltigkeit in die Unternehmensprozesse
Zusammenfassend verlangt die PPWR von Unternehmen ein deutlich tieferes Verständnis ihrer Verpackungen sowie eine engere Zusammenarbeit entlang der gesamten Lieferkette. Nachhaltigkeit muss zu einem integralen Bestandteil der Prozesse in den Bereichen Entwicklung, Beschaffung und Verpackungsmanagement werden und damit den Übergang zu einer zunehmend kreislauforientierten Wirtschaft unterstützen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Marialuce Vessichelli

Recht und Gewerkschaften
Mitarbeiterin
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T: 0471 310 433
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