13/03/2025

Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen

Das Wichtigste für Unternehmen. Innerhalb 31. März 2025 müssen alle in Italien ansässigen Unternehmen eine verpflichtende Versicherung abschließen, um sich gegen Schäden durch Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Hochwasser und Flutereignisse abzusichern. Die Versicherungspflicht gilt für alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, einschließlich Genossenschaften und Gesellschaften von Freiberuflern.

Welche Schäden sind abgedeckt?
Die Versicherung muss direkte Schäden durch Katastrophenereignisse an folgenden Betriebsvermögenswerten abdecken:
• Grundstücke und Gebäude (einschließlich Anlagen, Umzäunungen und Abwasserleitungen);
• Maschinen und Ausrüstungen, die für die Geschäftstätigkeit erforderlich sind;
• Industrie- und Gewerbeanlagen.
Brände sind nur dann versichert, wenn sie unmittelbar durch ein versichertes Katastrophenereignis verursacht wurden.

Welche Folgen hat ein fehlender Versicherungsschutz?
Die Nichteinhaltung der Versicherungspflicht durch Unternehmen muss bei der Vergabe von Beiträgen, Zuschüssen oder finanziellen Vergünstigungen aus öffentlichen Mitteln berücksichtigt werden, einschließlich solcher, die für Maßnahmen im Falle von Katastrophen und Schadensereignissen bestimmt sind (Art. 1, Abs. 102 des Haushaltsgesetzes 2024).

Was kostet die Versicherung?
• Die Versicherungen sehen eine maximale Selbstbeteiligung von 15 % des entstandenen Schadens vor;
• Für Deckungssummen über 30 Millionen Euro werden Selbstbeteiligung und Höchstgrenzen individuell mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart.

Jetzt informieren und optimal absichern!
Wir empfehlen, sich frühzeitig mit der eigenen Versicherung in Verbindung zu setzen, um die passende Lösung für die eigenen Bedürfnisse zu finden – auch unter Berücksichtigung bestehender Polizzen.

>> Pflichtversicherung Naturkatastrophen: Vorteile für hds-Mitglieder
>> Dekret 2025
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Roberta Amà

Mitgliedermanagement / Events und Konventionen
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 319
E-Mail:
 
 
 
 
 

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