18/12/2024
NIS2, Plattform für die Registrierung ist aktiv
Es wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung auf der Plattform für Unternehmen, die von der neuen NIS-Richtlinie betroffen sind, verpflichtend ist.
Eine Prüfung, ob ein Unternehmen unter die NIS-Richtlinie fällt, kann über die folgende Übersicht erfolgen:
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Vor der Registrierung ist eine Kontaktperson auszuwählen, die als Ansprechpartner/in für die Kommunikation mit der ACN dient. Diese Person kann der/die gesetzliche Vertreter/in des Unternehmens oder ein/e Mitarbeiter/in sein.
Nach dem Login auf der Plattform stehen folgende Hilfsmittel zur Verfügung:
• Benutzerhandbuch: Enthält eine detaillierte Anleitung für die Registrierung.
• „Assistenza“-Button: Bietet die Möglichkeit, gezielte Unterstützung anzufordern.
Während der Registrierung werden die eingegebenen Informationen vom System analysiert, und es wird dem Unternehmen eine Selbsteinstufung vorgeschlagen, die es alternativ als „wesentlich“, „wichtig“ oder „außerhalb des Anwendungsbereichs“ klassifiziert. Diese Bewertung kann vom Unternehmen angenommen oder geändert werden.
Nach Abschluss der Registrierung werden die eingegebenen Daten überprüft. Im April 2025 informiert die ACN die registrierten Unternehmen darüber, ob sie in die Liste der NIS-Subjekte aufgenommen werden oder nicht.
Weitere Informationen:
• Video-Tutorial der ACN: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung als „NIS-Subjekt“
• Leitfaden zur neuen NIS-Richtlinie
• Häufig gestellte Fragen (FAQ)