16/04/2026

Neuigkeiten für Taxifahrer und Mietwagen mit Fahrer

Seit April 2026 ist das Nationale Elektronische Register für Taxis und Mietwagen mit Fahrer (RENT) vollständig in Betrieb.

Was ist das RENT
Es handelt sich um eine gesetzlich vorgesehene öffentliche Datenbank, in der alle Informationen über Unternehmen erfasst sind, die Taxi‑ oder Mietwagenleistungen mit Fahrer erbringen, einschließlich der Daten zu Lizenzen, Genehmigungen und eingesetzten Fahrzeugen. Das RENT wurde mit dem Ziel eingeführt, den Bereich der nicht liniengebundenen öffentlichen Personenbeförderung transparenter und besser kontrollierbar zu machen und dabei sowohl die Tätigkeit der Unternehmen als auch die Kontrollaufgaben der Verwaltungen zu erleichtern.

Was ändert sich für Inhaber von Taxilizenzen und Mietwagengenehmigungen (NCC)
Das Innenministerium hat klargestellt, dass die IT Plattform des RENT nun vollständig und voll funktionsfähig ist. Dies bedeutet, dass die Inhaber von Taxilizenzen und Mietwagengenehmigungen (NCC) ihre Position eigenständig und online verwalten können. Konkret ist es möglich, eine neue Lizenz oder Genehmigung einzutragen, die Fahrzeugdaten zu aktualisieren oder zu ändern, eine Lizenz oder ein Fahrzeug zu löschen oder die vollständige Streichung der Eintragung im Register zu beantragen. Alle diese Vorgänge erfolgen direkt über die Plattform, ohne Einschaltung von Vermittlern.

Die Rolle der Gemeinden
Auf lokaler Ebene sind die Gemeinden für die Überprüfung der im RENT eingereichten Anträge und der eingetragenen Daten zuständig. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, können Maßnahmen wie die Aussetzung oder der Entzug von Lizenzen und Genehmigungen ergriffen werden. Gleichzeitig gilt jedoch auch das Prinzip der stillen Zustimmung (silenzio assenso): Greift die Gemeinde nicht innerhalb von dreißig Tagen ab Einreichung des Antrags ein, gilt dieser automatisch als genehmigt. Für Anträge, die vor der endgültigen Inbetriebnahme der Plattform eingereicht wurden, beginnt die Frist von dreißig Tagen mit dem Datum der Aktivierung des Systems.

Die Aktualisierung des RENT ist verpflichtend
Die Eintragung im RENT sowie die laufende Aktualisierung der Daten sind nicht freiwillig. Das Gesetz sieht Sanktionen für jene vor, die sich nicht registrieren oder die Angaben nicht korrekt und aktuell halten. Eine unterlassene Aktualisierung des RENT stellt daher nicht nur eine formale Unregelmäßigkeit dar, sondern kann konkrete Folgen haben: Verwaltungsstrafen, Schwierigkeiten bei Kontrollen sowie – in schwerwiegenden Fällen – die Einstellung der Tätigkeit oder den Verlust der Lizenz bzw. Genehmigung.

Wo finden sich weitere Informationen
Alle Informationen sowie der Zugang zum Elektronischen Register für Mietwagen mit Fahrer (NCC) und Taxis (RENT) sind über das Portal des Automobilisten unter der offiziellen Adresse
https://www.ilportaledellautomobilista.it verfügbar. Innerhalb des Portals gibt es einen eigenen Bereich zum RENT, in dem die aktuellen Informationen eingesehen und der Zugang zur Plattform für die Verwaltung der Eintragungen genutzt werden kann.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Marialuce Vessichelli

Recht und Gewerkschaften
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 433
E-Mail:
 
 
 
 
 

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