14/09/2026
Neuer gesetzlicher Feiertag: 4. Oktober
Dies bedeutet, dass der 4. Oktober arbeitsrechtlich wie die übrigen gesetzlichen Feiertage (z. B. 25. April oder 1. Mai) zu behandeln ist. Für die Beschäftigten gelten daher die im Kollektivvertrag vorgesehenen Bestimmungen für Feiertage, sowohl bei Arbeitsleistungen an Feiertagen als auch dann, wenn ein Feiertag auf einen Ruhetag fällt.





