27/06/2025

Neue Regelungen zur Ausbildung im Bereich Arbeitssicherheit

Am 24. Mai 2025 ist das neue Staat-Regionen-Abkommen über die Aus- und Weiterbildung zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Es bringt wichtige Änderungen im Bereich der Ausbildung zur Arbeitssicherheit mit sich.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen:

1. Schulung vor Arbeitsbeginn
Neue Mitarbeitende müssen ab sofort ihre Arbeitssicherheits-Schulung vollständig vor Aufnahme der Arbeitstätigkeit absolvieren. Die bisherige Frist von 60 Tagen nach Arbeitsbeginn entfällt.

2. Verpflichtende Schulung für Arbeitgeber
Alle Arbeitgeber müssen einen 16-stündigen Basiskurs absolvieren – unabhängig davon, ob sie die Rolle des LDAS (Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz) übernehmen.
Frist: bis spätestens 23. Mai 2027
Auffrischung: alle 5 Jahre, mindestens 6 Stunden.

3. Zusatzausbildung für Arbeitgeber mit LDAS-Funktion
Für Arbeitgeber, die selbst als LDAS tätig sind, gelten erweiterte Anforderungen:
Gesamtdauer: 24 Stunden (16h Basiskurs für Arbeitgeber + 8h Zusatzmodul)
Auffrischung: alle 5 Jahre, mindestens 8 Stunden.

4. Ausbildung für Vorgesetzte
Dauer: 12 Stunden (vorher 8 Stunden)
Auffrischung: alle 2 Jahre (statt bisher 5 Jahre), mindestens 6 Stunden
Frist: Wer seit mehr als 2 Jahren keine Auffrischung absolviert hat, muss diese bis spätestens 23. Mai 2026 nachholen.

5. Ausbildung für Führungskräfte
Dauer: 12 Stunden (bisher 16 Stunden)
Auffrischung: alle 5 Jahre, mindestens 6 Stunden.

6. Gültigkeit und Wiederholung von Grundkursen und Auffrischungen
Für abgelaufene Grundkurse und Auffrischungen, die nicht innerhalb von 10 Jahren nach dem Abschluss aufgefrischt werden, muss die vollständige Wiederholung des Grundkurses erfolgen. Unabhängig davon gilt weiterhin die fünfjährige Auffrischungspflicht.

7. Geräteschulungen
Bereits absolvierte Schulungen (z. B. für Gabelstapler) bleiben gültig. Ab dem 24. Mai 2026 dürfen Grund- und Auffrischungskurse jedoch nur noch in Präsenzform stattfinden.

8. Übergangsfrist bis zum 23. Mai 2026
Obwohl die neuen Regelungen bereits gelten, dürfen bereits geplante Schulungen noch bis zum 23. Mai 2026 nach den bisherigen Vorgaben durchgeführt werden. Ab dem 24. Mai 2026 müssen alle Kurse den neuen Bestimmungen entsprechen.


Für nähere Informationen empfiehlt sich die Rücksprache mit Ihrem Arbeitssicherheitsberater.

Kursangebote finden Sie auf unserer Website: Arbeitssicherheit - Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds)

Über weitere Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dr. Heinz Neuhauser

Bereichsleiter Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 519
E-Mail:
 
 
 
 
 

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