13/04/2026

Neue Regeln für Umweltkennzeichnungen

Ab dem 12. August 2026 tritt die EU Verordnung 2025/40 vollständig in Kraft. Sie führt ein einheitliches und transparenteres System für die Umweltkennzeichnung von Verpackungen in der gesamten Europäischen Union ein. Ziel ist es, eine korrekte Mülltrennung zu erleichtern sowie Recycling und Nachhaltigkeit zu fördern. Bis zum selben Datum wird die Europäische Kommission das harmonisierte Etikett, die technischen Spezifikationen und die digitalen Markierungssysteme festlegen, die notwendig sind, um Materialien und Stoffe in Verpackungen eindeutig zu identifizieren. Die neuen Etiketten werden ab dem 12. August 2028 verpflichtend.

Was sich konkret auf den Etiketten ändern wird
Die neuen Etiketten müssen auf einfache und sofort verständliche Weise drei grundlegende Informationen vermitteln:
- Zusammensetzung der Verpackung
Sie wird mittels Standardcodes angegeben (z. B. PET für Kunststoff oder PAP für Papier), um die korrekte Trennung der Materialien zu erleichtern.
- Entsorgungsart
Klar erkennbare Symbole zeigen, in welchen Behälter jede einzelne Verpackungskomponente gehört, sodass Fehler bei der Mülltrennung reduziert werden.
- Recycelbarkeit
Ein eigenes Symbol gibt an, wie gut die Verpackung gemäß EU Standards recycelbar ist.

Digitale Etiketten und QR Codes
Unternehmen sind verpflichtet, einen QR Code zu integrieren, der auf zusätzliche Informationen verweist, wie etwa gebietsspezifische Entsorgungshinweise oder detaillierte Angaben zur Zusammensetzung des Produkts.

Symbole für Recyclingfähigkeit und Kompostierbarkeit
Obwohl die Verpflichtung erst ab 2028 gilt, müssen die Unternehmen bereits jetzt damit beginnen, die Sammelsysteme entsprechend den zu entsorgenden Materialarten zu organisieren. Bei kompostierbaren Materialien wird es verpflichtend sein, die Art der Kompostierbarkeit (industriell oder haushaltsüblich) anzugeben und einen klaren Hinweis zu ergänzen, dass sie nicht in die Umwelt verstreut werden dürfen. Außerdem müssen ab 2030 Verpackungen, die als risikobehaftet eingestufte Stoffe enthalten, eine standardisierte digitale Kennzeichnung tragen.

Grenzwerte für chemische Stoffe in Etiketten
Ab dem 12. August 2026 treten strengere Grenzwerte für bestimmte Stoffe in Verpackungsmaterialien in Kraft, darunter:
- PFAS, mit stark reduzierten Schwellenwerten
- Gesamtfluor: maximal 50 ppm
- Schwermetalle (z. B. Blei, Cadmium): Grenzwert von 100 mg/kg
Diese Einschränkungen betreffen insbesondere Verpackungen, die für den Lebensmittel , Kosmetik und Industriesektor bestimmt sind.

Was die Unternehmen tun müssen
Wer Verpackungen herstellt oder verwendet, muss das Verpackungsdesign an die neuen Symbole anpassen, die verpflichtenden Informationen aktualisieren, sicherstellen, dass die Materialien recycelbar sind, und die vom Reglement geforderte Dokumentation bereitstellen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dr. Heinz Neuhauser

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
Bereichsleiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 519
E-Mail:
 
 
 
 
 

Dott.ssa Jasmin Lumetta

Recht und Gewerkschaften
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
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Dott.ssa Marialuce Vessichelli

Recht und Gewerkschaften
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 433
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