19/03/2026

Neue INPS-Mitteilungen: ISAC (= Indizes zur beitragsrechtlichen Zuverlässigkeit)

Bis zum 31. März 2026 wird das INPS den Arbeitgebern, die überwiegend eine unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit im Lebensmittelgroßhandel ausüben, auf elektronischem Wege eine sogenannte Compliance-Mitteilung übermitteln. In
dieser werden etwaige Abweichungen von den Normalwerten der im jeweiligen ISAC-Modell verwendeten Indikatoren ausgewiesen.

Es handelt sich um die sogenannten Indici sintetici di affidabilità contributiva (ISAC) (= Indizes zur beitragsrechtlichen Zuverlässigkeit).

Worum geht es konkret?
  • Die ISAC sind ein neues Instrument des INPS, mit dem überprüft wird, ob:
  • die gemeldeten Mitarbeiterzahlen und Arbeitsleistungen
  • im Verhältnis zur wirtschaftlichen Tätigkeit Ihres Unternehmens
  • plausibel und stimmig sind.

Dazu werden verschiedene Daten miteinander verglichen, z. B.:
• steuerliche Daten (z. B. Umsätze, Kosten)
• Beitragsdaten (gemeldete Arbeitnehmer, Arbeitstage)
• branchenspezifische Kennzahlen

Was wird im Lebensmittelgroßhandel analysiert?
Für unsere Branche werden u. a. folgende Indikatoren herangezogen:
• Verhältnis von Mitarbeitern zu Umsatz/Kosten
• Anteil von Teilzeit-, Saison- oder befristeten Arbeitsverhältnissen
• Einsatz von Mitarbeitern insgesamt
• Anzahl der Fahrzeuge pro Mitarbeiter (sehr relevant im Großhandel!)
Ziel ist es festzustellen, ob der Personaleinsatz zum Geschäftsmodell passt.

Was passiert konkret?
Die INPS wird ab März 2026 ausgewählten Unternehmen eine Informationsmitteilung (sog. “Compliance-Schreiben”) zusenden.
Diese enthält:
• eine Übersicht der berechneten Indikatoren
• eine Bewertung:
o „in der Norm“
o „leichte Abweichung“
o „signifikante Abweichung“

⚠️ Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung ist KEINE Kontrolle und KEINE Strafe
Es handelt sich nicht um einen Bescheid oder eine Sanktion
Ziel ist ausschließlich:
  • Unternehmen frühzeitig auf mögliche Unstimmigkeiten hinzuweisen
  • freiwillige Korrekturen zu ermöglichen

Was sollten Sie tun?
Nach Erhalt einer solchen Mitteilung empfehlen wir:
1. Daten überprüfen:
o stimmen die gemeldeten Mitarbeiterzahlen?
o gibt es Besonderheiten im Betrieb (z. B. Outsourcing, saisonale Schwankungen)?

2. Bei Bedarf reagieren:
o freiwillige Korrektur von Meldungen möglich
o Rückmeldung an INPS über das Beitragskonto möglich
Es gibt keine Frist und keine Verpflichtung zur Antwort

Warum ist das wichtig?
Diese Maßnahme ist Teil der Strategie:
• zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
• zur besseren Steuerung von Kontrollen
• zur Belohnung korrekter Unternehmen
Unternehmen ohne Auffälligkeiten gelten als „zuverlässig“ und haben geringeres Prüfungsrisiko.

Unsere Empfehlung als Fachgruppe Großhandel
Gerade im Lebensmittelgroßhandel (mit Logistik, Fuhrpark und variabler Beschäftigung) können:
scheinbare Abweichungen auch betriebsbedingt und völlig korrekt sein.

Daher empfehlen wir:
• die Mitteilungen genau zu prüfen
• im Zweifel fachlichen Rat einzuholen
• keine vorschnellen Schlüsse zu ziehen

Für weitere Details wird auf das Rundschreiben Nr. 26/2026 verwiesen, dem auch die Muster der an die Unternehmen zu versendenden Schreiben, die Vorlagen für die Antwortformulare sowie das interministerielle Dekret beigefügt sind.
 
 
 
 
 
 
 
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