25/06/2025
Neue Fördermaßnahmen für Mitarbeiterunterkünfte im Tourismussektor
Kurt Unterkofler, Präsident der Gastronomie im Wirtschaftsverband hds.
„Insbesondere in touristischen Regionen wie Südtirol, die von einem angespannten Wohnungsmarkt betroffen sind, stellt diese Maßnahme eine wertvolle Chance dar, qualifiziertes Personal zu gewinnen und langfristig zu binden“, zeigt sich der Präsident der Fachgruppe Gastronomie im Wirtschaftsverband hds erfreut.
Förderung für den Bau und die Sanierung von Mitarbeiterunterkünften
Das Ministerium für Tourismus hat gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium (MEF) ein umfassendes dreijähriges Förderpaket mit einem Gesamtvolumen von 120 Millionen Euro für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen. Ziel ist es, den Bau sowie die Sanierung von Mitarbeiterunterkünften für Gastronomiebetriebe und touristische Unternehmen zu fördern. Besonders in stark nachgefragten touristischen Gebieten soll diese Maßnahme zu leistbaren und geeigneten Wohnmöglichkeiten für die Mitarbeiter im Hotel- und Gastgewerbe führen.
Die Initiative verfolgt zwei wesentliche Ziele:
- Verbesserung der Lebensqualität der Arbeitnehmer: Die Schaffung kostengünstiger und qualitätsvoller Unterkünfte wird die Lebensbedingungen der Beschäftigten deutlich verbessern.
- Unterstützung für die Betriebe: Gastronomiebetriebe und touristische Unternehmen erhalten eine gezielte Hilfe, um qualifiziertes Personal, insbesondere junge Talente, zu gewinnen und langfristig zu binden.
Die Fördermittel können für den Bau, die Sanierung oder Umnutzung von Unterkünften verwendet werden, die ausschließlich dem Personal im Hotel- und Gastgewerbe zur Verfügung stehen. Die Mietpreise für diese Unterkünfte müssen mindestens 30 Prozent unter dem durchschnittlichen Marktwert liegen. Zudem wird eine Online-Plattform eingerichtet, über die die Betriebe Anträge einreichen können und relevante Daten wie Marktwerte und Katasterwerte abrufen können.
Zeitplan und Finanzierung
Die Förderung tritt ab dem Jahr 2025 in Kraft und ist wie folgt dotiert:
44 Millionen Euro im Jahr 2025 und jeweils 38 Millionen Euro in den Jahren 2026 und 2027.
„Diese Maßnahme ist ein entscheidender Schritt, um dem Fachkräftemangel im Tourismussektor entgegenzuwirken und die Lebensqualität der Arbeitnehmer zu verbessern, während gleichzeitig den Betrieben geholfen wird, ihre Personalressourcen zu sichern, so Unterkofler abschließend.
Weitere Informationen und Details müssen noch in der Durchführungsverordnung festgelegt werden, die innerhalb von 30 Tagen veröffentlicht wird. Die Fachgruppe Gastronomie im Wirtschaftsverband hds wird alle relevanten Details bekanntgeben, sobald die Durchführungsverordnung und die Zugangsmöglichkeiten veröffentlicht wurden. Erste Ausschreibungen für Beiträge sollen ab Oktober 2025 starten.