20/03/2026

Nachhaltige Geschäftspraktiken

Im Amtsblatt wurde das gesetzesvertretende Dekret vom 20. Februar 2026, Nr. 30, veröffentlicht, das die EU Richtlinie 2024/825 über den Verbraucherschutz und Nachhaltigkeitskommunikation umsetzt. Die Bestimmung, die am 24. März 2026 in Kraft tritt, wird ab dem 27. September 2026 endgültig anwendbar sein und bedeutende Änderungen für alle Unternehmen mit sich bringen, die im B2C Verkauf und im E Commerce tätig sind.

Online Verkäufe: Was ändert sich
Das Dekret verschärft die Informationspflichten für Fernabsatzverträge erheblich. Unternehmer müssen klare Angaben zu Liefermodalitäten und Optionen – einschließlich jener mit geringerem Umwelteinfluss – sowie detaillierte Informationen zu Kundenservice und After Sales Dienstleistungen bereitstellen. Zudem werden vollständige Informationen zur Dauerhaftigkeit und Reparierbarkeit der Produkte, zu Software Updates und zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen obligatorisch. Vorgesehen ist auch eine transparentere Kommunikation über die gesetzliche Gewährleistung und – falls vorhanden – über die kommerzielle Garantie mittels EU weit harmonisierter Hinweise und Etiketten.

Nachhaltigkeit: Schluss mit allgemeinen „Green Claims“
Das Dekret greift auch in die Umweltkommunikation ein und führt strenge Verbote ein. Vage Aussagen wie “öko”, “green” oder “nachhaltig” sind nicht mehr zulässig, wenn sie nicht durch sichere und überprüfbare Nachweise gestützt werden. Ebenso wenig erlaubt sind Umweltkennzeichnungen ohne anerkannte Zertifizierungen oder Aussagen wie “klimaneutral”, die ausschließlich auf Kompensationsmechanismen beruhen. Verboten werden außerdem Mitteilungen, die Produkten nicht vorhandene, irrelevante oder nur teilweise zutreffende Umweltvorteile zuschreiben.

Praktische Auswirkungen für Online Händler
Für E Commerce Betreiber ergeben sich konkrete Folgen: Produktseiten müssen mit allen neuen verpflichtenden Informationen aktualisiert werden, Kommunikationsstrategien sind zu überarbeiten, um das Risiko von Greenwashing – nun als irreführende Geschäftspraxis eingestuft – zu vermeiden, und der Checkout Prozess ist an die neuen Anforderungen anzupassen, einschließlich der ausdrücklichen Angabe von Preis, Kosten und Garantien sowie der Formulierung “Bestellung mit Zahlungsverpflichtung”.

Sanktionen
Wer Informationspflichten verletzt oder irreführende Umweltkommunikation verwendet, wird als Betreiber unlauterer Geschäftspraktiken sanktioniert. Geldbußen können bis zu 4 % des Jahresumsatzes erreichen, falls die Verstöße auf EU Ebene verbreitet sind.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Marialuce Vessichelli

Recht und Gewerkschaften
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T: 0471 310 433
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