01/04/2025
„Meister“ und „Handelsfachwirt“ sind jetzt Spitzenqualifikation
Bereits 2018 hatte die Südtiroler Landesregierung dieses Vorhaben in die Wege geleitet, nun führten die Gespräche mit dem Arbeitsministerium zum Erfolg. Es ist gelungen zu überzeugen, dass es auch im Berufsbildungssystem besonders anspruchsvolle berufliche Qualifikationen gibt. Das ist eine enorme Aufwertung der Meisterausbildung und der beruflichen Bildung insgesamt.
Die Einstufung von Meister und Bachelor auf derselben Niveaustufe bedeutet keineswegs, dass der eine Titel dem anderen entspricht. Vielmehr handelt es sich um zwei sehr unterschiedliche Ausbildungswege, die aber beide einen hohen Wert haben, der nun europaweit anerkannt wird.
Bildungsabschlüsse sollen in Europa im Sinne mit dem achtstufigen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) besser vergleichbar werden. Dazu ordnen die Mitgliedsstaaten ihre Abschlüsse nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) zu. Künftig werden Meister- und Handelsfachwirt-Diplome mit dem Vermerk „Zuordnung zum NQR/EQR: Niveau 6“ versehen.
Personen, die seit dem 28. August 2018 bereits ein Meister oder Handelsfachwirt-Diplom erhalten haben, können eine amtliche Bestätigung über die Zuordnung ihres Diploms zum NQR-Niveau 6 beantragen. Die Zuordnung hat neben dem symbolischen vor allem auch einen praktischen Nutzen, beispielsweise bei Bewerbungen oder für die offizielle Anerkennung eines Diploms im EU-Ausland. In Deutschland, Österreich und der Schweiz wurde der Meistertitel bereits vor über zehn Jahren dem Niveau 6 zugeordnet.
Weiterführende Informationen: Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung, T 0471 41 69 80, lehre.meister@provinz.bz.it.