03/06/2026
Lebensmittel: neue Regeln zur Gewährleistung von Qualität und Rückverfolgbarkeit
Der neue Straftatbestand des Lebensmittelbetrugs
Die wichtigste Neuerung ist die Einführung des Straftatbestands des ʺLebensmittelbetrugs“. Bestraft wird, wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Lebensmittel, Getränke oder Wasser in den Verkehr bringt, die nicht echt oder nicht mit den gemachten Angaben übereinstimmen, und daraus einen Gewinn erzielt. Damit eine Straftat vorliegt, muss die Abweichung wesentlich sein, also die Beschaffenheit oder die Eigenschaften des Produkts konkret beeinflussen.
Irreführende Angaben
Das Gesetz greift auch bei der Verwendung irreführender Informationen ein und stellt die Nutzung falscher oder täuschender Etiketten, Marken oder Angaben unter Strafe. Solche Handlungen werden geahndet, wenn sie geeignet sind, den Verbraucher hinsichtlich Herkunft, Qualität oder Menge der Lebensmittel zu täuschen.
Schutz typischer Produkte
Zur Aufwertung und zum Schutz italienischer Spezialitäten werden besondere Instrumente eingeführt, etwa ein spezielles Kennzeichen für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U./DOP) und geschützter geografischer Angabe (g.g.A./IGP). Dieses System soll die Echtheit der Produkte sicherstellen und Fälschungen wirksamer bekämpfen.
Strengere Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit
Ein zentrales Element der Regelung ist die Verschärfung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit: Unternehmen müssen die Herkunft der Produkte sowie deren Weg entlang der gesamten Lieferkette nachweisen können. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen sind sowohl strafrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Sanktionen vorgesehen.
Parallel dazu wird eine ʺnationale Steuerungsstelleʺ eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die wichtigsten zuständigen Behörden (ASL, NAS, Inspektorate und Ministerien) bei der Sammlung und dem Austausch von Informationen über Unregelmäßigkeiten im Agrar- und Lebensmittelsektor zu koordinieren und so die Wirksamkeit der Präventions- und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen zu stärken.





