02/09/2026
Landeszusatzvertrag für das Bäckergewerbe erneuert
Der Zusatzvertrag gilt für jene Betriebe, die den nationalen Kollektivvertrag ASSIPAN anwenden; Der Zusatzvertrag ist am 1. September in Kraft getreten und bleibt bis zum 31.08.2030 gültig.
Die wichtigsten Änderungen des Landeszusatzvertrages betreffen den wirtschaftlichen Teil, die Kündigungsfristen einiger Kategorien von Mitarbeitern, die Anwesenheitsprämie, den Beitrag an den Pensionsfond, Zeit zum Umkleiden und Duschen, sowie Schäden an Betriebsmittel und Fahrzeuge.
Zum besseren Verständnis und um Interpretationsschwierigkeiten zu vermeiden, wurden auch einige Änderungen und Klarstellungen zu bereits vorhandenen Instituten vorgenommen.
Um die Sensibilisierung zur Prävention sowie des Gesundheits- und Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz zu stärken, wird eine paritätischen territoriale Kommission gemäß Artikel 12 des nationalen Kollektivvertrages eingerichtet. Diese Kommission hat die Aufgabe Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen und zu fördern, sowie die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Arbeitnehmern und Gewerkschaftsvertretern zu stärken.
In Folge eine Übersicht der wichtigsten Neuigkeiten und Änderungen:
Lokales Lohnelement
Ab Inkrafttreten des Landeszusatzvertrages wird das lokale Lohnelement wie folgt erhöht:
| Kategorie | Parameter | Betrag |
| A1S | 193 | 102,26 € |
| A1 | 170 | 90,08 € |
| A2 | 149 | 78,94 € |
| A3 | 128 | 67,82 € |
| A4 | 113 | 59,86 € |
| B1 | 188 | 99,60 € |
| B2 | 126 | 66,76 € |
| B3S | 118 | 62,52 € |
| B3 | 112 | 59,34 € |
| B4 | 100 | 52,98 |
Die Erhöhung kann mit jenen Beträgen verrechnet werden, die ausdrücklich als Vorauszahlungen oder Vorschüsse auf zukünftige vertragliche Erhöhungen ausgewiesen sind.
Entlohnung für Lehrlinge
Für Lehrlinge, die ab 1. September 2026 angestellt werden, gilt folgende Entlohnung:
a) für das erste Jahr 60% der Kategorie A2;
b) für das zweite Jahr 70% der Kategorie A2;
c) für das dritte Jahr 85% der Kategorie A2.
Wenn der Lehrling das Schuljahr mit der Note 8 abschließt, wird das Gehalt im folgenden Jahr um 5 % erhöht.
Kündigungsfristen
Für die Beschäftigten der Einstufungsstufen A1S, A1 und B1 kann die Kündigungsfrist im individuellen Arbeitsvertrag auf 90 Kalendertagen erhöht werden. In diesem Fall wird dem Arbeitnehmer eine nicht aufsaugbare monatliche Bruttoentschädigung in Höhe von 10,00 € gewährt.
Zeit für Umkleiden und Duschen (tempo tuta e doccia)
Um die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Hygiene und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, wird den in der Produktion tätigen Arbeitnehmern eine zusätzliche tägliche Arbeitszeit von 10 Minuten gewährt, die in jeder Hinsicht als bezahlte Arbeitszeit gilt. Diese Minuten werden weder für die Berechnung von Überstunden noch für die Berechnung der Abfertigung (TFR), der Anwesenheitsprämie oder sonstiger vertraglicher Ansprüche berücksichtigt.
Pensionsfond Laborfonds
Ab 01.01.2027 wird der Arbeitgeberbeitrag für jene Mitarbeiter, die dem Zusatzrentenfond angehören um 0,5% erhöht.
Anwesenheitsprämie
Ab 01.01.2027 wird die Anwesenheitsprämie für jede effektiv geleistete Arbeitsstunde auf € 0,20 erhöht (bei Überstunden gilt der Betrag von € 0,30). Diese Prämie kann bei mehrmaliger Abwesenheit aus Krankheitsgründen gekürzt oder nicht gewährt werden.
Schäden an Betriebsmittel und Fahrzeuge
Verursacht ein Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit einen Schaden an Betriebsgütern und ist dieser Schaden seiner Fahrlässigkeit oder Schuld zuzuschreiben, kann der Arbeitgeber eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 10% des festgestellten Schadens verlangen, bis zu einem Höchstbetrag von 5% des Nettogehalts des betreffenden Monats.
Lohntabelle ab 01/09/2026
PANIFICAZIONE - BÄCKER (E023)
Panifici artigiani - Bäckereien im Handwerk
ASSIPAN-Confcommercio
Ab 01/09/2026
|
Paga base
Grundlohn
|
Contingenza*
Teuerungszul. |
Elem. Prov.
Lok. Lohnelem. |
Totale
Gesamt |
||
| A1 | |||||
| SUPER |
2.107,55 €
|
- € | 102,26 € | 2.209,81 € | |
| A1 | 1.918,72 € | - € | 90,08 € | 2.008,80 € | |
| A2 | 1.747,66 € | - € | 78,94 € | 1.826,60 € | |
| A3 | 1.556,44 € |
- € | 67,82 € | 1.634,26 € | |
| A4 | 1.445,31 € | - € | 59,86 € | 1.505,17 € | |
| B1 | 2.066,92 € | - € | 99,60 € | 2.166,52 € | |
| B2 | 1.554,98 € | - € | 66,76 € | 1.621,74 € |
|
| B3 | - € | ||||
| SUPER | 1.484,43 € | - € | 62,52 € | 1.546,95 € | |
| B3 | 1.437,52 € | - € | 59,34 € | 1.496,86 € |
|
| B4 | 1.334,61 € | - € | 52,98 € | 1.387,59 € |
*contingenza conglobata dal 01/11/1991 in paga base
* Teuerungszulage (Contingenza), seit 01.11.1991 im Grundlohn enthalten.





