30/06/2026

Land baut Sondermaßnahmen für Nahversorgungsbetriebe aus

hds: „Ein zentraler Dienst für die Gemeinschaft“

Mit der Verlängerung und Weiterentwicklung der Sondermaßnahmen für Nahversorgungsdienste bis 2028 laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung vom 26.06.2026 setzt das Land ein wichtiges Signal für die Sicherung der Grundversorgung in ländlichen und strukturell benachteiligten Gebieten in Südtirol.

Der Wirtschaftsverband hds begrüßt die Anpassungen ausdrücklich, insbesondere, weil zentrale Anliegen der Betriebe in die neuen Richtlinien eingeflossen sind. Die Überarbeitung der Richtlinien, die von Wirtschaftslandesrat Marco Galateo eingebracht wurde, ist ein Ergebnis des konstruktiven Dialogs zwischen Verband und Wirtschaftslandesrat und stellt aus Sicht des hds eine spürbare Verbesserung für die Betriebe dar:
„Dass zentrale Verbesserungen nun umgesetzt wurden, zeigt, wie wichtig der direkte Austausch zwischen Politik und Wirtschaft ist. Die neuen Kriterien tragen den realen Herausforderungen der Betriebe deutlich besser Rechnung“, betont hds-Präsident Philipp Moser.

Zentrale Verbesserung: Erweiterung der Umsatzgrenze – mehr Betriebe erhalten Zugang
Eine zentrale Neuerung betrifft die wirtschaftlichen Zugangskriterien: Der in den letzten drei Jahren erzielte durchschnittliche jährliche Mehrwertsteuerumsatz wurde von maximal 450.000,00 Euro auf 600.000,00 Euro angehoben. Damit wird der Kreis der förderberechtigten Nahversorger deutlich erweitert – ein Schritt, den der hds seit Längerem gefordert hatte.

Neue Fördermöglichkeiten schaffen Perspektiven
Die neuen Richtlinien tragen auch strukturellen Veränderungen Rechnung und führen zusätzliche Fördertatbestände ein:
Verkaufscontainer als innovative, digital gesteuerte Versorgungslösung in abgelegenen Ortschaften ohne bestehende Verkaufsstellen
Förderung von Betriebsübernahmen, um die Nachfolge bestehender Nahversorgungsbetriebe sicherzustellen
Diese Instrumente sind aus Sicht des hds entscheidend, um bestehende Strukturen zu erhalten, gleichzeitig neue zukunftsgerichtete Geschäftsmodelle zu ermöglichen und damit die Nahversorgung langfristig zu sichern.

Differenzierte Förderbeiträge
Die finanzielle Unterstützung wurde in den neuen Richtlinien wie folgt differenziert:
• Für die Aufrechterhaltung eines Nahversorgungsbetriebes bis zu 13.000 Euro jährlich mit einer Erhöhung auf bis zu 15.000 Euro bei Zusatzleistungen wie Lieferservice oder regionalem Sortiment.
• Einmalige Förderung für die Eröffnung oder die Übernahme eines Betriebes von bis zu 20.000 Euro.
• Neue Beiträge für Verkaufscontainer:
o bis zu 10.000 Euro für die Errichtung
o bis zu 8.000 Euro jährlich für den Betrieb
Aus Sicht des hds stärken diese Erweiterungen gezielt die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Nahversorgungsstrukturen.

Vereinfachte Antragstellung und klare Fristen
Künftig gilt für alle Förderbereiche – Eröffnung, Aufrechterhaltung, Containerlösungen und Übernahmen – eine einheitliche Einreichfrist bis zum 31. August eines jeden Jahres. Die Vereinheitlichung der Fristen und die Anwendung der neuen Kriterien auch für bereits seit 1. Jänner 2026 eingereichte Anträge erhöhen aus Sicht des hds die Planungssicherheit für die Betriebe und erleichtern den Zugang zu den Förderungen.

hds: Nahversorgung bleibt strategische Zukunftsfrage
Für den hds steht fest, dass die Sicherung der Nahversorgung langfristig eine zentrale wirtschafts- und gesellschaftspolitische Aufgabe ist. „Nahversorgungsbetriebe sind mehr als reine Verkaufsstellen – sie sind Treffpunkt, Dienstleister und ein unverzichtbarer Bestandteil der lokalen Infrastruktur. Gerade in kleinen Ortschaften sichern sie Lebensqualität und Zusammenhalt“, so Moser.
Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass die Weiterentwicklung der Maßnahmen auch künftig notwendig bleibt:
„Die jetzigen Anpassungen sind ein wichtiger Schritt. Entscheidend wird sein, die Entwicklungen weiterhin eng zu begleiten und die Instrumente laufend an die Realität der Betriebe anzupassen.“
 
 
 
 
 
 
 
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