Art. 20, Art. 37, GvD Nr. 81/2008 und Abkommen Staat-Regionen-Konferenz Nr. 221/2011
- gesetzliche Vertiefung
-- Risiken, denen der Arbeitnehmer ausgesetzt ist
-- Organisation und Handhabung der Arbeitssicherheit im Betrieb
-- Risikoquellen und entsprechende Vorbeugemaßnahmen
-Gültigkeit: 5 Jahre
Bereich:
Arbeitssicherheit
Zielgruppe:
Die Auffrischungskurse dauern für alle Risikoklassen jeweils 6 Stunden und gelten jeweils für fünf Jahre.