Allergene
DEAllergenehds Bozen04.10.2018
Bäckereien, Metzgereien, Eisdielen, Konditoreien, die Gastronomie, Hotels, Mensen, Catering und alle, die unverpackte Lebensmittel bzw. vorverpackte Lebensmittel für den direkten offenen Verkauf anbieten, müssen über Allergene und Lebensmittelunverträglichkeiten, gemäß der neuen europäischen Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011, Auskunft geben können.
Die Information muss schriftlich aber auch mündlich, durch geschultes Personal an Endverbraucher, wie Gäste, Kunden, Patienten, Schüler usw. weitergegeben werden. Die Umsetzung stellt die Mitarbeiter der Betriebe vor große Herausforderungen.
Das vom Unternehmen ausgewählte Personal muss über den Inhalt der Dokumentation in Kenntnis gesetzt werden und dies schriftlich bestätigen und muss in angemessener Weise unterwiesen werden (Rundschreiben 09/02/2016).
Abgesehen von den Verwaltungsstrafen für eine irreführende oder unterlassene Kennzeichnung, haftet der Lebensmittelunternehmer für allfällige gesundheitliche Schäden.
Inhalte:
- Was sind Allergene?
- Wo kommen Allergene vor?
- Wie kennzeichnet man Allergene
- Praxisnahe Anleitung zur Umsetzung der Kennzeichungs- und Allergenvorschriften in der Gemeinschaftsverpflegung
Bereich: | Haccp und Hygiene |
Datum: | 4. Oktober 2018 |
Uhrzeit: | 14:00 - 17:00 |
Ort: | hds Bozen |
Dauer: | 0,5 Tag/e |
Sprache: | Deutsch |
Referent: | Kuhn Stefan |
Teilnahmegebühr für hds-Mitglieder: | 50,00€ zzgl. 22% MwSt |
Teilnahmegebühr für EbK-Mitglieder: | 65,00€ zzgl. 22% MwSt |
Teilnahmegebühr für hds- und EbK-Mitglieder: | 35,00€ zzgl. 22% MwSt |
Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder: | 80,00€ zzgl. 22% MwSt |