16/03/2022

Kleinunternehmen: Land fördert auch 2022 Betriebsinvestitionen

Das Land Südtirol stellt im laufenden Jahr über die Landesabteilung Wirtschaft wieder Finanzmittel (drei Millionen Euro) zur Verfügung, um kleinste und kleine Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bei Investitionen in ihren Betrieb zu unterstützen. Das Land setzt die bisherige Förderstrategie nach Schwerpunkten fort, gibt allerdings mit den neuen Förderrichtlinien für das Jahr 2022 neue Prioritäten vor: So sollen etwa jene Betriebe besonders anerkannt werden, die jungen Menschen ausbilden. Daher gibt es für Lehrbetriebe im Rahmen der Antragsbewertung und der Erstellung der Rangordnung künftig 30 anstelle der bisher zehn Punkte.

Nachhaltigkeit wird anerkannt

Auch ein nachhaltiges Wirtschaften der Betriebe wird erstmals belohnt. Im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes sollen Unternehmen für eine Nachhaltigkeitszertifizierung zehn Punkte erhalten. Der hds bietet seinen Mitgliedern ein vom Land auditiertes Nachhaltigkeitszertifikat an.

Nachhaltigkeit ist auch in der Wirtschaft ein zunehmend wichtiges und grundlegendes Thema, dem das Land in den kommenden Jahren noch mehr Gewicht beimessen wird.

Augenmerk auf Nahversorgung, Kooperation, Internationalisierung

Weiterhin gilt ein besonderes Augenmerk den Nahversorgungsbetrieben. Auch wer bestehendes Bauvolumen nutzt, in strukturschwachen Gemeinden tätig ist, Kooperationen eingeht oder Internationalisierungsmaßnahmen umsetzt oder ein neues Unternehmen gründet, erhält zusätzliche Punkte. Besonders berücksichtigt wird auch das weibliche und das junge Unternehmertum.

Von den zweckgebundenen drei Millionen Euro sind 2,5 Millionen Euro für die Bereiche Handwerk und Industrie bestimmt. Eine halbe Million Euro ist dem Sektor Handel und Dienstleistungen vorbehalten. Bezuschusst werden ausschließlich Investitionen von mindestens 20.000 bis maximal 500.000 Euro in bewegliche Güter (Einrichtung, Soft- und Hardware, Maschinen und Anlagen) mit 20 Prozent der zulässigen Kosten und bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro.

Online-Gesuchstellung ab sofort


Um die Förderung für betriebliche Investitionen kann bis 30. April angesucht werden. Die Rangordnungen werden bis 30. Juni 2022 erstellt. Die Anträge sind online über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf myCivis mit Hilfe der digitalen Identität SPID zu stellen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Marcella Macaluso

Bezirksleiterin Bozen Stadt
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 518
M: 366 7510 787
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Patrick Volkan

Bezirksleiter Bozen Land
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 562
M: 338 6816 728
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Dott. Walter Zorzi, MS

Bezirksleiter Burggrafenamt
Sitz: Meran
 
T: 0473 272 521
M: 337 1608 154
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Michael Kerschbaumer

Bezirksleiter Eisacktal/Wipptal
Sitz: Brixen
 
T: 0472 271 410
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Willy Marinoni

Bezirksleiter Pustertal/Gadertal
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Bezirksleiter Vinschgau
Sitz: Schlanders
 
T: 0473 732 740
M: 335 1522 131
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