29/03/2025
Katastrophenversicherung: Frist verlängert
Die lang erwartete Verlängerung der Frist, ab der Unternehmen verpflichtet sind, eine Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse abzuschließen, wurde nun verabschiedet.
In seiner Sitzung am 28. März hat der Ministerrat ein Gesetzesdekret gebilligt, das die ursprünglich auf den 1. April festgelegte Frist für mittelständische Unternehmen auf den 1. Oktober und für kleine sowie Kleinstunternehmen auf den 1. Januar 2026 verschiebt.
Für Großunternehmen bleibt die ursprüngliche Frist bestehen. Allerdings wird eine eventuelle Nichterfüllung der Versicherungspflicht für 90 Tage keine Auswirkungen auf die Gewährung von öffentlichen Finanzmitteln, Zuschüssen oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen haben – dies gilt auch für finanzielle Hilfen, die im Zusammenhang mit katastrophalen Ereignissen gewährt werden.
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