18/08/2025

Internationalisierung: Förderbeiträge

Um die Südtiroler Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen bei ihren Internationalisierungsbemühungen zu unterstützen, wird die Handelskammer Bozen im laufenden Jahr ein weiteres Mal Förderbeiträge ausschütten. Ab dem 8. September 2025 können Südtiroler Betriebe für diese ansuchen.

Förderfähig sind Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind und ihren Rechtssitz in Südtirol haben.
Die Beiträge dienen der Umsetzung von Maßnahmen zur Erschließung neuer Auslandsmärkte oder zur Stärkung der internationalen Präsenz. Gefördert werden insbesondere Beratungs- und Dienstleistungen, die auf die Internationalisierung abzielen.

Der Verlustbeitrag der Handelskammer Bozen beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Höhe des Beitrages beträgt 10.000 Euro und der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben beträgt 3.000 Euro.

Die genaue Auflistung aller förderfähigen Ausgaben sowie alle weiteren Details und die Gesuchsvordrucke sind online abrufbar. Bei der Ausschreibung gilt, dass Anbieter von Beratungs- und Dienstleistungen nicht gleichzeitig Beitragsempfänger sein dürfen. Zudem können Unternehmen, die 2025 bereits einen Beitrag der Handelskammer Bozen für Digitalisierung oder Internationalisierung gewährt bekommen haben, bei dieser Ausschreibung nicht mehr teilnehmen.

Die Beitragsgesuche können von Montag, 8. September 2025 um 12:00 Uhr bis Dienstag, 30. September 2025 um 12:00 Uhr über die Online-Plattform ReStart eingereicht werden.

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort auf der Plattform registrieren und ab 25. August alle notwendigen Dokumente für das Fördergesuch vorbereiten. Der Zugriff auf ReStart erfolgt mittels digitaler Identität SPID, nationaler Servicekarte CNS oder der elektronischen Identitätskarte CIE.

Für die Ausschreibung Internationalisierung stellt die Handelskammer Bozen insgesamt 300.000 Euro an Beiträgen zur Verfügung.
 
 
 
 
 
 
 
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