07/04/2026

Honig, Säfte und Konfitüren: neue Vorschriften für Etikettierung und Vermarktung

Ab dem 14. Juni 2026 treten wichtige Aktualisierungen bezüglich der Etikettierung und Vermarktung verschiedener Lebensmittelprodukte in Kraft: Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Kastaniencreme sowie bestimmte Arten haltbarer Milch. Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, mehr Rückverfolgbarkeit und Transparenz in der gesamten Lebensmittelkette zu gewährleisten.

Welche Produkte sind betroffen
Für Honig wird die Bezeichnung für „industrielle Verwendung/ nur für die Zubereitung von gekochten Speisen“ auf ʺausschließlich für kulinarische Zweckeʺ geändert und muss direkt neben der Produktbezeichnung angegeben werden. Bei Mischungen aus mehreren Ländern muss künftig jedes Ursprungsland in der Reihenfolge nach seinem prozentualen Anteil in der Mischung, genannt werden. Für sehr kleine Verpackungen oder besonders komplexe Mischungen sind Vereinfachungen möglich.

Bei Fruchtsäften müssen Produkte, die ganz oder teilweise aus Konzentrat hergestellt werden, diese Information gut sichtbar neben der Produktbezeichnung angeben. Auch der Hinweis, dass nur natürlich vorkommende Zucker enthalten sind, muss deutlich und im gleichen Sichtfeld erscheinen.

Bei Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Kastaniencreme entfallen einige Angaben, da sie bereits von EU Vorschriften geregelt sind. Weiterhin verpflichtend bleibt jedoch die Angabe des Fruchtgehalts, der gut lesbar und im gleichen Sichtfeld wie die Produktbezeichnung stehen muss. Gleichzeitig werden einige traditionelle Definitionen dieser Kategorien aktualisiert.
Schließlich wird bei teilweise oder vollständig dehydrierter haltbarer Milch ein Verfahren zugelassen, das eine Verringerung des Laktosegehalts durch Umwandlung in Glukose und Galaktose ermöglicht. Solche Änderungen müssen klar auf der Verpackung angegeben werden.

Was geschieht mit Produkten, die nach der alten Rechtslage etikettiert sind?
Produkte, die bereits nach der bisherigen Vorschrift etikettiert wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiterhin verkauft werden.

Auswirkungen für Händlerinnen und Händler
Ab Mitte Juni dürfen nur mehr Produkte auf den Markt gebracht werden, die den neuen Bestimmungen entsprechen. Das bedeutet, dass Etiketten und Beschaffungsprozesse rechtzeitig angepasst werden müssen. Eine frühzeitige Umstellung hilft, Nichtkonformitäten zu vermeiden und sicherzustellen, dass weiterhin Produkte angeboten werden können, die den nationalen und europäischen Marktanforderungen entsprechen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

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Recht und Gewerkschaften
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
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Recht und Gewerkschaften
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