03/12/2025

Geschwindigkeitsüberwachung: Bußgelder ungültig bei nicht registrierten Radar

Das italienische Ministerium für Infrastruktur und Verkehr hat die nationale Erfassung aller Radargeräte abgeschlossen und die offizielle Liste der ordnungsgemäß registrierten Anlagen mit den jeweiligen technischen und behördlichen Informationen online veröffentlicht.

Dieser Schritt ist besonders wichtig für alle Verkehrsteilnehmer – und im Speziellen für Handelsvertreter, die täglich viele Kilometer unterwegs sind. Denn laut Ministerialdekret Nr. 367/2025 gelten nur jene Geräte als gültig für die Feststellung von Verkehrsverstößen, die im nationalen Register eingetragen sind.

Was tun bei einem Bußgeld durch einen Geschwindigkeitsüberwachungsradar?
Seit dem 29.11.2025 kann jede Person, die eine Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhält, überprüfen, ob das Gerät, das den Verstoß erfasst hat, korrekt registriert ist.
Ist dies nicht der Fall, kann das Bußgeld möglicherweise angefochten werden. Ein automatischer Wegfall der Strafe erfolgt jedoch nicht – jeder Fall muss individuell geprüft werden.

Hier geht es zur nationalen Radargeräteliste
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Elisabeth Nardin

Fachgruppen / Junge im hds
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 510
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

07/04/2026

Enasarco: Programm für Unterstützungsleistungen 2026

Das neue Leistungsprogramm 2026 der Stiftung Enasarco wurde veröffentlicht – alle Leistungen können ab sofort beantragt werden. Neu in diesem Jahr sind die aktualisierten Leistungsarten, geänderten Zugangsbedingungen und angepassten ...
 
 

29/09/2025

Starke Gemeinschaft und neue Impulse

Die diesjährige Vollversammlung der Handelsagenten und -vertreter im hds, die vor kurzem im hds-Hauptsitz in Bozen stattgefunden hat, stand ganz im Zeichen von Austausch, Dank und Zukunftsorientierung.

Nach der Begrüßung durch den ...
 
 

09/09/2025

Beitrag für Kindertagesstätten und Enasarco-Schulbonus

Seit dem 1. September 2025 können Anträge für zwei besonders geschätzte Zusatzleistungen von Enasarco gestellt werden: den Beitrag für Kindertagesstätten und den Schulbonus.

Die Leistungen werden in chronologischer Reihenfolge des ...
 
 

18/07/2025

Handelsvertreter und Mandantenfirmen: Neuer Kollektivvertrag

Am 1. Juli 2025 ist der neue Kollektivvertrag für den Sektor der Handelsvertreter - Bereich Handel, der sowohl von den Berufsverbänden der Unternehmen als auch von den Gewerkschaften der Handelsvertreter unterzeichnet wurde, in Kraft getreten.