03/12/2025
Geschwindigkeitsüberwachung: Bußgelder ungültig bei nicht registrierten Radar
Dieser Schritt ist besonders wichtig für alle Verkehrsteilnehmer – und im Speziellen für Handelsvertreter, die täglich viele Kilometer unterwegs sind. Denn laut Ministerialdekret Nr. 367/2025 gelten nur jene Geräte als gültig für die Feststellung von Verkehrsverstößen, die im nationalen Register eingetragen sind.
Was tun bei einem Bußgeld durch einen Geschwindigkeitsüberwachungsradar?
Seit dem 29.11.2025 kann jede Person, die eine Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhält, überprüfen, ob das Gerät, das den Verstoß erfasst hat, korrekt registriert ist.
Ist dies nicht der Fall, kann das Bußgeld möglicherweise angefochten werden. Ein automatischer Wegfall der Strafe erfolgt jedoch nicht – jeder Fall muss individuell geprüft werden.
Hier geht es zur nationalen Radargeräteliste





