07/04/2026

Gemeinden und Wirtschaftsverband hds ziehen an einem Strang: Neue Musterverordnung

Philipp Moser, Präsident des Wirtschaftsverbandes hds (l.), mit dem Präsidenten des Südtiroler Gemeindenverbandes, Dominik Oberstaller.
Der Wirtschaftsverband hds und der Südtiroler Gemeindenverband haben gemeinsam die neue Musterverordnung zur Gewährung von Beiträgen an Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen ausgearbeitet. „Es ist ein konkreter gemeinsamer Schritt zur Stärkung unserer Ortszentren und der lokalen Wirtschaft in Südtirols Gemeinden“, zeigen sich die beiden Präsidenten, Philipp Moser und Dominik Oberstaller, zufrieden. Die Verordnung wurde in diesen Tagen den Gemeinden zugeschickt und als konkrete Grundlage empfohlen, um gezielt Betriebe in ihren Orten zu fördern.

„Lebendige Orte brauchen lebendige Betriebe. Nahversorger, Handwerksbetriebe, Geschäfte und Gastronomiebetriebe sind weit mehr als reine Wirtschaftsfaktoren – sie sind ein wesentlicher Teil der Lebensqualität in unseren Dörfern und Städten“, betont hds-Präsident Philipp Moser. „Dass der Südtiroler Gemeindenverband und der hds dieses Thema gemeinsam aufgegriffen haben, ist ein starkes Signal. Gemeinden erhalten damit ein konkretes Instrument, um unternehmerische Initiativen vor Ort zu unterstützen und Ortskerne nachhaltig zu beleben.“

Auch der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes, Dominik Oberstaller, unterstreicht die Bedeutung der gemeinsamen Vorgangsweise: „Die Gemeinden kennen die Herausforderungen in ihren Ortszentren sehr genau. Mit der Musterverordnung geben wir ihnen nun eine praxistaugliche Vorlage an die Hand, die Spielraum für die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort lässt und vor allem gleichzeitig Rechtssicherheit bietet.“

Die Musterverordnung ermöglicht es den Gemeinden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Beiträge an Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen in den Bereichen Handwerk, Handel und Gastronomie zu gewähren. Förderfähig sind unter anderem Mietkosten, Investitionen zur Ansiedlung neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten im Gemeindegebiet, die Modernisierung oder Erweiterung bestehender Betriebsstätten sowie Investitionen in Produkt- und Prozessinnovationen. Die Beiträge werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Ergänzend zur Musterverordnung wurden auch Antragsvorlagen und ein klarer Ablauf für die praktische Umsetzung vorbereitet, um den Gemeinden die Anwendung so einfach wie möglich zu machen.

Gemeinsamer Appell an alle Gemeinden
Der hds und der Gemeindenverband laden somit alle Südtiroler Gemeinden ein, in die Entwicklung ihrer Ortskerne zu investieren, nun rechtssichere Fördermittel bereitzustellen und Betriebe aktiv zu unterstützen. „Es geht um den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer lebendigen, attraktiven und lebenswerte Städte und Dörfer!“, so Moser und Oberstaller abschließend.
 
 
 
 
 
 
 
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