31/03/2026

Gabelstapler im Unternehmen: Befreiung von der Kfz-Haftpflichtversicherung

Zu den Neuerungen des Jahresgesetzes für KMU (Gesetz vom 11. März 2026, Nr. 34) zählt eine Bestimmung von besonderem Interesse für Unternehmen, die Gabelstapler einsetzen: Durch eine Ergänzung von Art. 122-bis des Versicherungs¬gesetzbuches CAP (GvD 209/2005) werden diese Fahrzeuge von der Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung befreit, sofern sie nicht zugelassen sind und ausschließlich innerhalb von Betriebsarealen eingesetzt werden.

Von derselben Verpflichtung ausgenommen sind auch Fahrzeuge, die ausschließlich in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen von Bahn-, Hafen- und Flughafengeländen verwendet werden, sowie landwirtschaftliche Maschinen ohne Zulassung oder Verkehrstauglichkeit, sofern sie innerhalb landwirtschaftlicher Flächen, Betriebe oder nicht öffentlich zugänglicher Bereiche genutzt werden.

Das Jahresgesetz für KMU steht am Seitenende zum Download zur Verfügung.
 
 
 
 
 
 
 
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