03/03/2026

Fondo Est: neue Partnerschaft mit EMVA

Seit 1. Januar 2026 arbeitet Fondo Est im Bereich Sanitätsfonds mit EMVA als neuem Partner für Südtirol zusammen: Fondo Est ist der gesamtstaatliche Zusatzgesundheitsfonds für Angestellte im Handel und Dienstleistungssektor in Italien. Er bietet ergänzende Gesundheitsleistungen zu den staatlichen Diensten an.

EMVA (Ente Mutuo Volontario di Assistenza) ist eine erfahrene Südtiroler Fürsorgekörperschaft. Sie wickelt Dienstleistungen der ergänzenden Gesundheitsvorsorge und -fürsorge für alle interessierten Südtiroler und Südtirolerinnen ab.

Die Sozialpartner (hds und lokale Gewerkschaften) haben beschlossen, dass für Südtirol die nachstehenden ergänzenden Gesundheitsleitungen über EMVA abgewickelt werden.

EMVA und Fondo Est sind zwei getrennte Körperschaften. EMVA übernimmt als lokaler Partner lediglich die Abwicklung bestimmter Leistungen für die von Fondo Est in der Autonomen Provinz Bozen betreuten Personen.

Was bedeutet das konkret?
Mit EMVA gibt es ab sofort einen lokalen Ansprechpartner mit Sitz in Bozen und über 45 Jahren Erfahrung in der Verwaltung von Gesundheitsleistungen und dem Führen von Gesundheitsfonds. Die Betreuung erfolgt zweisprachig auf Deutsch oder Italienisch.

Um welche ergänzenden Gesundheitsleistungen geht es?
EMVA betreut für Fondo Est die Abwicklung folgender Gesundheitsleistungen:
• zahnärztliche Leistungen,
• Vorsorgeuntersuchungen,
• bestimmte Krankenhausaufenthalte,
• häusliche Krankenpflege,
• ausgewählte Leistungen für die minderjährigen Kinder der Mitglieder.

Im Laufe des Jahres 2026 werden weitere Leistungen von Fondo Est an EMVA zur Bearbeitung übergeben. Details dazu unter: www.emva.it/fondoest.

Wie funktioniert die Rückvergütung der Gesundheitsausgaben?
Alle von EMVA für Fondo Est betreuten Leistungen im Jahr 2026 werden direkt vergütet. Für das Jahr 2026 sind daher keine Vormerkungen notwendig.

Alle Anträge um Rückvergütung für die von EMVA verwalteten Leistungen sind bis zum 15. März 2026 per E-Mail an fondoest@emva.it einzureichen; ab dem 16. März sind sie direkt über das EMVA Portal einzureichen.

Rückvergütungsanträge
Auch mit EMVA als Partner werden alle Rückvergütungsanträge über das Portal eingereicht.
Wer bereits ein Portal bei Fondo Est genutzt hat, erhält innerhalb 15. März 2026 automatisch eine Einladung von EMVA per E-Mail.

In der Einladung gibt es einen Link, der zur Passwortauswahl führt. Nachdem ein Passwort erstellt und bestätigt wurde, ist die Aktivierung des Portals abgeschlossen und man kann mit dem eben gewählten Passwort und der E-Mail-Adresse einsteigen, auf der die Einladung erhalten wurde.

Wenn hingegen keine Einladung erhalten wurde oder man sich erstmals registrieren möchte, ist eine E-Mail an fondoest@emva.it zu schicken mit dem Betreff „Neuer Portalzugang“. Damit EMVA die Person registrieren kann, müssen in der E-Mail zwingend folgende Daten angeführt sein: Name, E-Mail-Adresse, Handynummer, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnadresse. Nach Prüfung der Daten auf Übereinstimmung mit jenen von Fondo Est erhält man die Einladung zum Portal auf die angegebene E-Mail-Adresse. In beiden Fällen hat man ab Erhalt der Einladungsmail 30 Tage Zeit, die Aktivierung abzuschließen, andernfalls verfällt der Link und man kann sich für den Neustart der Aktivierung an EMVA wenden.
Weitere Informationen

Auf der Webseite www.emva.it/fondoest findet man den Zugang zum Portal, eine Übersicht der für die Prüfung von Anträgen benötigten Unterlagen, Leitfäden zu den Leistungen sowie FAQs.

Bei Fragen: EMVA, fondoest@emva.it oder T 0471 05 90 56

Hinweis
EMVA ist eine eigenständige Fürsorgekörperschaft. Die auf der Webseite www.emva.it angeführten Leistungen betreffen ausschließlich die eigenen Mitglieder von EMVA.
Für die Betreuung der Mitglieder von Fondo Est wurde ein separater eigener Bereich eingerichtet (www.emva.it/fondoest). Dort finden sich ausschließlich die von Fondo Est vorgesehenen Leistungen und Informationen.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Jasmin Lumetta

Recht und Gewerkschaften
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

10/03/2026

Consip-Vergabeplan 2026: ein strategisches Instrument für Unternehmen

Consip hat den Vergabeplan 2026 veröffentlicht – ein grundlegendes Dokument für alle Unternehmen im Handel- und Dienstleistungssektor, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten.
Der Plan ist ein strategischer Kalender aller ...
 
 

03/03/2026

Vorsicht vor telefonischem Betrug!

In den letzten Tagen sind zahlreiche Meldungen von Unternehmen aus Südtirol über telefonische Betrugsversuche eingegangen, bei denen angebliche Unregelmäßigkeiten bei Bankgeschäften vorgetäuscht wurden.

Die Betrüger ...
 
 

16/02/2026

Betriebliches Welfare: neue Vorteile für die Mitglieder

Betriebliche Welfare-Leistungen gewinnen in der aktuellen Arbeitslandschaft immer mehr an Bedeutung. So werden diese von einer stets ...
 
 

02/02/2026

Fasching: Sicherheit und Konformität der Produkte

Die Faschingszeit nähert sich und damit steigen auch die Verkäufe von Kostümen, Masken, Perücken, Farbsprays sowie Dekorationen. Dies ist eine bedeutende Zeit für den lokalen Handel, aber auch ein Moment, in dem die korrekte Anwendung der ...