03/03/2026
Fondo Est: neue Partnerschaft mit EMVA
EMVA (Ente Mutuo Volontario di Assistenza) ist eine erfahrene Südtiroler Fürsorgekörperschaft. Sie wickelt Dienstleistungen der ergänzenden Gesundheitsvorsorge und -fürsorge für alle interessierten Südtiroler und Südtirolerinnen ab.
Die Sozialpartner (hds und lokale Gewerkschaften) haben beschlossen, dass für Südtirol die nachstehenden ergänzenden Gesundheitsleitungen über EMVA abgewickelt werden.
EMVA und Fondo Est sind zwei getrennte Körperschaften. EMVA übernimmt als lokaler Partner lediglich die Abwicklung bestimmter Leistungen für die von Fondo Est in der Autonomen Provinz Bozen betreuten Personen.
Was bedeutet das konkret?
Mit EMVA gibt es ab sofort einen lokalen Ansprechpartner mit Sitz in Bozen und über 45 Jahren Erfahrung in der Verwaltung von Gesundheitsleistungen und dem Führen von Gesundheitsfonds. Die Betreuung erfolgt zweisprachig auf Deutsch oder Italienisch.
Um welche ergänzenden Gesundheitsleistungen geht es?
EMVA betreut für Fondo Est die Abwicklung folgender Gesundheitsleistungen:
• zahnärztliche Leistungen,
• Vorsorgeuntersuchungen,
• bestimmte Krankenhausaufenthalte,
• häusliche Krankenpflege,
• ausgewählte Leistungen für die minderjährigen Kinder der Mitglieder.
Im Laufe des Jahres 2026 werden weitere Leistungen von Fondo Est an EMVA zur Bearbeitung übergeben. Details dazu unter: www.emva.it/fondoest.
Wie funktioniert die Rückvergütung der Gesundheitsausgaben?
Alle von EMVA für Fondo Est betreuten Leistungen im Jahr 2026 werden direkt vergütet. Für das Jahr 2026 sind daher keine Vormerkungen notwendig.
Alle Anträge um Rückvergütung für die von EMVA verwalteten Leistungen sind bis zum 15. März 2026 per E-Mail an fondoest@emva.it einzureichen; ab dem 16. März sind sie direkt über das EMVA Portal einzureichen.
Rückvergütungsanträge
Auch mit EMVA als Partner werden alle Rückvergütungsanträge über das Portal eingereicht.
Wer bereits ein Portal bei Fondo Est genutzt hat, erhält innerhalb 15. März 2026 automatisch eine Einladung von EMVA per E-Mail.
In der Einladung gibt es einen Link, der zur Passwortauswahl führt. Nachdem ein Passwort erstellt und bestätigt wurde, ist die Aktivierung des Portals abgeschlossen und man kann mit dem eben gewählten Passwort und der E-Mail-Adresse einsteigen, auf der die Einladung erhalten wurde.
Wenn hingegen keine Einladung erhalten wurde oder man sich erstmals registrieren möchte, ist eine E-Mail an fondoest@emva.it zu schicken mit dem Betreff „Neuer Portalzugang“. Damit EMVA die Person registrieren kann, müssen in der E-Mail zwingend folgende Daten angeführt sein: Name, E-Mail-Adresse, Handynummer, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnadresse. Nach Prüfung der Daten auf Übereinstimmung mit jenen von Fondo Est erhält man die Einladung zum Portal auf die angegebene E-Mail-Adresse. In beiden Fällen hat man ab Erhalt der Einladungsmail 30 Tage Zeit, die Aktivierung abzuschließen, andernfalls verfällt der Link und man kann sich für den Neustart der Aktivierung an EMVA wenden.
Weitere Informationen
Auf der Webseite www.emva.it/fondoest findet man den Zugang zum Portal, eine Übersicht der für die Prüfung von Anträgen benötigten Unterlagen, Leitfäden zu den Leistungen sowie FAQs.
Bei Fragen: EMVA, fondoest@emva.it oder T 0471 05 90 56
Hinweis
EMVA ist eine eigenständige Fürsorgekörperschaft. Die auf der Webseite www.emva.it angeführten Leistungen betreffen ausschließlich die eigenen Mitglieder von EMVA.
Für die Betreuung der Mitglieder von Fondo Est wurde ein separater eigener Bereich eingerichtet (www.emva.it/fondoest). Dort finden sich ausschließlich die von Fondo Est vorgesehenen Leistungen und Informationen.





