23/09/2026
EU greift bei Billigpaketen durch – Stichtag 1. November 2026
Philipp Moser, Präsident des Wirtschaftsverbandes hds.
„Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unsere heimischen Betriebe müssen sich an europäische Regeln, Standards und Auflagen halten. Deshalb braucht es auch für Waren, die über internationale Onlineplattformen nach Europa gelangen, vergleichbare und faire Rahmenbedingungen“, betont hds-Präsident Philipp Moser.
Ab 1. November 2026 sollen zu den bereits ab 1. Juli 2026 vorgesehenen drei Euro pauschalem Zoll je Produkt zusätzlich zwei Euro europäische Bearbeitungsgebühr je Paket kommen. Gleichzeitig werden Onlineplattformen, die den Verkauf von Waren aus Drittstaaten vermitteln, künftig zollrechtlich als Importeure behandelt und damit stärker in die Verantwortung genommen.
„Entscheidend ist, dass die neuen Regeln konsequent und europaweit einheitlich umgesetzt werden. Nur so lassen sich Ausweichbewegungen über einzelne Mitgliedstaaten verhindern und tatsächlich gleiche Spielregeln schaffen“, so Moser.
Der hds wird die weiteren Umsetzungsschritte gemeinsam mit seinem Dachverband Confcommercio in Rom und Brüssel aufmerksam begleiten. Die konkreten Durchführungsbestimmungen zur europäischen Bearbeitungsgebühr stehen noch aus.





