15/01/2026
Erleichterung bei Arbeitssicherheitskursen für Hotellerie und Gastronomie
Mit der betreffenden Änderung wurden daher die Fristen für die Erfüllung der Schulungspflicht in Gastronomiebetrieben und Beherbergungsunternehmen neu festgelegt, wobei vorgesehen ist, dass die Sicherheitsschulung der Arbeitnehmer innerhalb 30 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses und nicht mehr zwingend zum Zeitpunkt der Einstellung durchgeführt werden kann.





