Elternurlaub

Wir stellen Ihren Antrag zur Freistellung


Die Vorsorgeberatung ist Ihnen bei der Antragstellung des Elternurlaubs für Mütter und Väter behilflich.

Beide Elternteile haben innerhalb der ersten zwölf Jahre jedes Kindes Anrecht auf bis zu sechs Monate fakultativen Elternurlaub. Die fakultative Abwesenheit ermöglicht den Eltern der Arbeit fernzubleiben, um sich der Erziehung des Kindes zu widmen.

Selbständige Unternehmerinnen haben auf maximal 3 Monate Elternurlaub innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes Anrecht.

Mehr Infos: 

Ein Thema der Vorsorgeberatung
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Bruno Rigoni

Vorsorgeberatung
Mitarbeiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 340
E-Mail: