07/05/2026
Der Regionalbeitrag für Kinderbetreuung und Pflege
Die Maßnahme richtet sich an Eltern ohne Erwerbstätigkeit, in unbezahlter Freistellung, in Teilzeitarbeit sowie an Selbstständige, Freiberufler:innen und Haushaltsangestellte. In der Regel werden Betreuungszeiten ab dem ersten Tag des 4. Lebensmonats bis zum dritten Lebensjahr des Kindes berücksichtigt, bei Teilzeitarbeit auch bis zum fünften Lebensjahr.
Die Höhe des Beitrags hängt von der jeweiligen Arbeitssituation und der gewählten Vorsorgeform ab. Für Selbstständige und Freiberufler:innen kann der Beitrag bis zu 4.000 Euro pro Jahr betragen, sowohl für die Pflichtvorsorge als auch für die Zusatzvorsorge.
Der Antrag kann über das Sprechstundenbüro des Patronats 50&PIÙ Enasco des hds gestellt werden – ein zusätzlicher Service für hds Mitglieder.
Weitere Informationen erteilt das Patronat des hds:
• T: 0471 310310
• E-Mail: enasco@hds-bz.it





