23/03/2026
Beiträge für Sicherheitssysteme
Zusätzliche Anreize
Erstmals gibt es auch für die Installation von GPS-Ortungssystemen und für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes zur Erhöhung der Sicherheit und des Schutzes der Unternehmen einen Zuschuss.
Unternehmen können im Zeitraum 2026-2028 den Antrag für maximal drei operative und ordnungsgemäß eingetragene Betriebssitze in Südtirol einreichen. Förderfähig sind Vorhaben mit einem zulässigen Mindestbetrag von 1000 Euro und einem Höchstbetrag von 14.000 Euro pro Betriebssitz. Der Zuschuss kann bis zu maximal 50 Prozent der zulässigen Ausgabe betragen, maximal 7000 Euro.
>> Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für Sicherheitssysteme und den Schutz von Unternehmen (2026-2028)





