09/01/2026

Arbeiten Luegbrücke am Brenner: Fahrverbot

Ab 7 Uhr bis 15 Uhr an allen Samstagen im Zeitraum zwischen dem 10. Jänner und dem 14. März 2026 sowie von 7 Uhr bis 22 Uhr am Freitag, 10. März 2026 gilt ein Fahrverbot auf der Brennerautobahn Richtung Norden, von Sterzing bis zur Staatsgrenze, für alle Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 7,5 Tonnen.

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots bereits auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, können auf dem Parkgelände der SA.DO.BRE in Sterzing anhalten bzw. auf anderen längs der Autobahn im Gemeindegebiet der anliegenden Gemeinden zur Verfügung gestellten Stehplätzen sowie auf den von der Verkehrspolizei festgelegten Parkplätzen, und zwar nach den Modalitäten die, je nach Verkehrslage, von der Polizeibehörde für angemessen erachtet wird.

Von Verkehrsverbot sind diese Lastfahrzeuge ausgenommen:
Fahrzeuge, die verderbliche Lebensmittel, Vieh, Post, Getränke für touristische Gebiete, Treibstoff, Lieferungen an Gastronomiebetriebe, Pannenhilfe, medizinische Hilfe, Straßeninstandhaltung, öffentliche Sicherheit, Feuerwehr, Abfallentsorgung, öffentlichen Personennahverkehr mit planmäßigen Verbindungen, Fahrten zu Bahnhöfen, die für den kombinierten Straßen- und Schienenverkehr genutzt werden, oder den Gütertransport zu und von Flughäfen befördern.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Pietro Perez

Fachgruppen
Fachgruppenleiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 509
M: 335 377 500
E-Mail:
 
 
 
 
 

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