09/01/2026
Arbeiten Luegbrücke am Brenner: Fahrverbot
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots bereits auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, können auf dem Parkgelände der SA.DO.BRE in Sterzing anhalten bzw. auf anderen längs der Autobahn im Gemeindegebiet der anliegenden Gemeinden zur Verfügung gestellten Stehplätzen sowie auf den von der Verkehrspolizei festgelegten Parkplätzen, und zwar nach den Modalitäten die, je nach Verkehrslage, von der Polizeibehörde für angemessen erachtet wird.
Von Verkehrsverbot sind diese Lastfahrzeuge ausgenommen:
Fahrzeuge, die verderbliche Lebensmittel, Vieh, Post, Getränke für touristische Gebiete, Treibstoff, Lieferungen an Gastronomiebetriebe, Pannenhilfe, medizinische Hilfe, Straßeninstandhaltung, öffentliche Sicherheit, Feuerwehr, Abfallentsorgung, öffentlichen Personennahverkehr mit planmäßigen Verbindungen, Fahrten zu Bahnhöfen, die für den kombinierten Straßen- und Schienenverkehr genutzt werden, oder den Gütertransport zu und von Flughäfen befördern.





