FAQ
Häufig gestellte Fragen werden hier von den Experten und Beratern des hds beantwortet.
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Konventionen
1. Was ist eine Konvention?
Eine Konvention ist eine spezielle Vereinbarung, die den Mitgliedern des hds die Möglichkeit bietet, Waren oder Dienstleistungen zu vorteilhaften Bedingungen zu erwerben.
Die Mitglieder können von zwei Arten von Konventionen profitieren:
Die Mitglieder können von zwei Arten von Konventionen profitieren:
- Lokale hds-Konventionen: Diese werden hauptsächlich mit lokalen Unternehmen in Südtirol abgeschlossen.
- Nationale Confcommercio-Konventionen: Diese gelten landesweit in Italien. Der hds kann diese Vorteile anbieten, da er dem Dachverband Confcommercio angehört, dem wichtigsten Verband für Unternehmen im Bereich Handel, Tourismus und Dienstleistungen in Italien. Dank dieser Zugehörigkeit haben die Mitglieder Zugang zu einer breiten Palette an Vorteilen und Dienstleistungen auf nationaler Ebene.
2. Wer kann von den Konventionen profitieren?
Die Konventionen können von allen Mitgliedern genutzt werden, die ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichtet haben.
3. Welche Bereiche decken die Konventionen ab?
Die Konventionen umfassen eine Vielzahl von Bereichen, darunter:
- Energiedienstleistungen: Konvention mit Alperia.
- Hintergrundmusik: Nationale Konvention mit SIAE und SCF.
- Kauf und Leasing von Fahrzeugen.
- Versicherungen.
- Bankdienstleistungen.
- Berufliche Weiterbildung und Fortbildung.
- Technologie und Telekommunikation.
- Reisen und Freizeit.
4. Wo kann ich die aktiven Konventionen finden?
- Lokale Konventionen: Verfügbar auf der Website des hds unter www.hds-bz.it/konventionen.
- Nationale Konventionen: Zu finden auf der Plattform von Confcommercio unter www.associati.confcommercio.it im Bereich „Convenzioni“.
5. Wie kann ich die Konventionen in Anspruch nehmen?
Um die Konventionen in Anspruch zu nehmen, müssen die in der Beschreibung der Konvention angegebenen Anweisungen befolgt und gegebenenfalls die Confcommercio-Mitgliedskarte vorgelegt werden.
6. Wie erhalte ich die Confcommercio-Mitgliedskarte?
Die Confcommercio-Mitgliedskarte wird nach Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags vom hds im PDF-Format an das Mitglied gesendet.
Ab dem 1. April ist sie auch in digitaler Form verfügbar:
Ihre Karte ist immer in Ihrem reservierten Bereich "MEIN hds" verfügbar.
Ab dem 1. April ist sie auch in digitaler Form verfügbar:
- Besuchen Sie die Website www.associati.confcommercio.it.
- Laden Sie die digitale Karte unter dem Menüpunkt "Tessera" herunter.
- Speichern Sie sie in Ihrem iPhone-Wallet oder auf Google Play für Android.
Ihre Karte ist immer in Ihrem reservierten Bereich "MEIN hds" verfügbar.
7. Kann ich mehrere Konventionen gleichzeitig nutzen?
Ja, Sie können alle verfügbaren Konventionen ohne Einschränkung nutzen.
8. Haben die Konventionen ein Ablaufdatum?
Ja, jede Konvention hat eine spezifische Laufzeit, die variieren kann.
Es ist wichtig, regelmäßig die Website des hds und die von Confcommercio zu besuchen, um über neue Konventionen und eventuelle Ablaufda
Es ist wichtig, regelmäßig die Website des hds und die von Confcommercio zu besuchen, um über neue Konventionen und eventuelle Ablaufda
9. Ich möchte mit dem hds eine Konvention für hds-Mitglieder abschließen. An wen kann ich mich wenden?
Der hds ist immer offen für neue Kooperationen mit Anbietern von Waren und Dienstleistungen.Um eine Konvention vorzuschlagen, wenden Sie sich bitte an konventionen@hds-bz.it.
Recht und Gewerkschaften
1. Wann kann eine im Geschäft gekaufte Ware umgetauscht werden?
Sofern ein Produkt keine Mängel aufweist, gilt beim Verkauf im Geschäftslokal grundsätzlich kein Umtauschrecht. Es liegt jedoch im Ermessen des Händlers, das Produkt aus Kulanzgründen umzutauschen oder gar zurückzunehmen, wobei es sich wohlgemerkt um ein freiwilliges Entgegenkommen des Händlers handelt.
Obwohl eine derartige Verpflichtung gesetzlich nicht verankert ist, bieten zahlreiche Händler - insbesondere während des Weihnachtsgeschäfts - einen eventuellen Umtausch an. Sofern dies in der Werbung oder im Geschäft angepriesen wird, verpflichtet sich der Verkäufer ausdrücklich dazu. Dennoch können hierbei einige Einschränkungen gelten. So kann der Verkäufer beispielsweise die Gewährung eines Umtausches für reduzierte Ware ausschließen. Allerdings muss ein klar erkennbarer Hinweis darauf im Geschäft angebracht oder auf den Kaufbeleg festgehalten werden.
Obwohl eine derartige Verpflichtung gesetzlich nicht verankert ist, bieten zahlreiche Händler - insbesondere während des Weihnachtsgeschäfts - einen eventuellen Umtausch an. Sofern dies in der Werbung oder im Geschäft angepriesen wird, verpflichtet sich der Verkäufer ausdrücklich dazu. Dennoch können hierbei einige Einschränkungen gelten. So kann der Verkäufer beispielsweise die Gewährung eines Umtausches für reduzierte Ware ausschließen. Allerdings muss ein klar erkennbarer Hinweis darauf im Geschäft angebracht oder auf den Kaufbeleg festgehalten werden.
2. Gutschein oder Erstattung des Kaufpreises?
Nachdem ein Umtausch im stationären Handel lediglich auf der Kulanz des Händlers basiert, steht es diesem angesichts der Rücknahme des Produktes grundsätzlich offen, dem Kunden den Geldbetrag rückzuerstatten oder einen Gutschein in Höhe des Kaufbetrages auszustellen. Auch hierbei gilt: Die Bedingungen sollten dem Kunden vorab klar und deutlich mitgeteilt werden.
3. Warenumtausch im Online Handel
Anders verhält es sich beim Verkauf über den Fernabsatz. Im Falle eines Verkaufs außerhalb des Geschäftslokals, muss dem Käufer (Endverbraucher) ein befristetes Rücktrittsrecht gewährt werden. Gemäß Verbraucherschutzkodex steht es dem Käufer frei, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Produktes vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und somit einen Vertragsrücktritt geltend zu machen bzw. das Produkt zurückzugeben. Eine Angabe von Gründen ist hierbei nicht zwingend erforderlich. Der Verkäufer ist gesetzlich zur Gewährung des Rücktrittsrechts verpflichtet und muss dem Kunden den Kaufpreis gänzlich rückerstatten.
Gesetzlich ausgenommen vom vorgenannten Rücktritt sind jedoch einige Produkte, so beispielsweise leicht verderbliche sowie personalisierte Produkte.
Gesetzlich ausgenommen vom vorgenannten Rücktritt sind jedoch einige Produkte, so beispielsweise leicht verderbliche sowie personalisierte Produkte.
4. Wie viele Tage vor einem außerordentlichen Verkauf darf man Werbeplakate anbringen bzw. die Geschäftslokale und Preisschilder vorbereiten?
Die Vorbereitungen in den Geschäftsräumen und in den Schaufenstern sowie das Anbringen von neuen Preisschildern können zwei Werktage vor Beginn des Verkaufs unter dem Einkaufspreis und der außerordentlichen Verkäufe beginnen, vorausgesetzt, das Datum des Beginns des jeweiligen Verkaufs wird deutlich angegeben und öffentlich bekannt gemacht.