25/03/2025

Abgabe von glutenfreien Produkten zu Lasten des Gesundheitsdienstes

Personen, die im Besitz der Ticketbefreiung von „Zöliakie“ oder „Dermatitis herpetiformis“ sind, können die im nationalen Register für glutenfreie Lebensmittel eingetragenen Produkte zu Lasten des öffentlichem Gesundheitsdienstes im Ausmaß des ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Budget erwerben. Dafür müssen aber Lebensmittelgeschäfte eine eigene Vereinbarung mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb (SABES) abschließen.

Technische Voraussetzungen und Kontaktaufnahme
Die Voraussetzung für den Abschluss dieser Vereinbarung ist die Integration der Kassensoftware des Lebensmittelgeschäfts mit der Software „Celiachia@_RL“.

Interessierte Geschäfte können sich bei der Südtiroler Informatik AG SIAG melden: gregorio.mercurio@siag.it. Vorab sind folgende Informationen mitzuschicken:

- Die Geschäftsstelle, die teilnehmen möchte (falls es mehrere gibt, alle)
- Die in dem Betrieb verwendete Kassensoftware
- Die zuständige technische Ansprechperson mit den entsprechenden Kompetenzen zur Analyse und Umsetzung der Integrationsaktivitäten. Diese Person wird von SIAG und den Technikern von ARIA kontaktiert.

Nach Prüfung der technischen Anforderungen werden die Geschäftsinhaber oder zuständigen Ansprechpersonen an die für den Vertragsabschluss zuständigen Mitarbeiter des Landesgesundheitsdienstes SABES weiterverweisen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Katharina Gutgsell

Fachgruppenleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 507
E-Mail:
 
 
 
 
 

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