23/09/2026

Ab 27. September gilt die Pflicht zum harmonisierten Hinweis über die gesetzliche Gewährleistung

Ab dem 27. September 2026 müssen alle Verkäuferinnen und Verkäufer, sowohl im stationären Handel als auch in Online-Shops, den neuen harmonisierten Hinweis sichtbar anbringen. Dieses von der Europäischen Union eingeführte Informationsinstrument soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser über ihre Rechte informieren.

Die Neuerung geht auf die jüngsten Änderungen des Verbraucherschutzkodex zurück, die mit dem Gesetzesdekret Nr. 30 vom 20 Februar 2026 zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über den Verbraucherschutz und der ökologischen Wende eingeführt wurden.

Was ist der harmonisierte Hinweis?
Der harmonisierte Hinweis/Gewährleistungslabel informiert klar und einheitlich über das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung, die für alle in der Europäischen Union verkauften Waren eine Mindestdauer von zwei Jahren vorsieht. Über den QR-Code, der auf dem Hinweis angebracht ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher zudem weitere Informationen zu ihren Rechten sowie zu den Verfahren im Falle eines Produktmangels abrufen.
>> Unter folgendem Link kann der harmonisierte Hinweis direkt heruntergeladen werden: Gewährleistungslabel und GARAN-Label: Alles Wissenswerte für Unternehmen - Your Europe

Das harmonisierte GARAN - Haltbarkeitslabel
Neben dem harmonisierten Hinweis wurde auch das sogenannte harmonisierte GARAN-Label eingeführt. Dieses kann von Herstellern verwendet werden, wenn sie eine kommerzielle Haltbarkeitsgarantie anbieten, die über die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren hinausgeht. Das Label erleichtert es Verbraucherinnen und Verbrauchern, Produkte zu erkennen, die durch eine längere Garantie als gesetzlich vorgeschrieben abgesichert sind.

Das Ministerium der Unternehmen und des Made in Italy weist außerdem darauf hin, dass auf der Website der Europäischen Kommission weitere Informationen für Händler und Hersteller verfügbar sind: Gewährleistungslabel und GARAN-Label: Alles Wissenswerte für Unternehmen - Your Europe

Eigener Informationsbereich des Ministeriums
Zur Erleichterung der Anwendung der neuen Bestimmungen hat das Ministerium zudem die baldige Veröffentlichung eines eigenen FAQ-Bereichs auf seiner Internetseite angekündigt. Darin werden die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Umsetzung und Anwendung der neuen Vorschriften gesammelt und den Unternehmen sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung gestellt.

Wir weisen die Unternehmen im Handel darauf hin, rechtzeitig den neuen Verpflichtungen nachzukommen und den harmonisierten Hinweis spätestens bis zum 27 September 2026 einzuführen. Dadurch wird sichergestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher korrekt informiert werden und mögliche Beanstandungen werden vermieden. Weitere Details sowie die offiziellen Vorlagen des Hinweislabels sind auf der Website des Ministeo delle Imprese e del Made in Italy zu finden.

>> Gesetzliche Gewährleisting [PDF] 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Marialuce Vessichelli

Recht und Gewerkschaften
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 433
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