21/05/2025
Ab 2025 können Unternehmen in Südtirol, die Zusatz-Kollektivverträge oder Betriebsabkommen anwenden und die damit zusätzliche wirtschaftliche Leistungen für die Mitarbeiter vorsehen, von einem reduzierten IRAP-Steuersatz von 3,9 auf 2,68 Prozent ...