10/11/2022

IMU – Befreiung: Wenn Ehegatten in verschiedenen Häusern leben

Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil 209/2022 die im IMU-Gesetz enthaltene Regelung für rechtswidrig erklärt, wonach zwei Ehegatten nicht in den Genuss der IMU-Befreiung für beide Häuser kommen können, wenn jeder von Ihnen ein Haus besitzt, in dem er/sie wohnt und in dem er/sie seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Jeder Eigentümer einer Immobilie kann also die IMU-Befreiung in Anspruch nehmen, solange er seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Haus hat, auch wenn der Lebensgefährte oder Ehepartner seinen Wohnsitz und seinen Aufenthalt in einer anderen Wohnung hat, selbst wenn diese in derselben Gemeinde liegt.

Das Urteil berührt jedoch nicht die Verpflichtung zur Zahlung von IMU für Zweitwohnungen; die IMU ist weiterhin fällig, wenn nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass ein Ehegatte tatsächlich in einer der beiden Wohnungen seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (zu diesem Zweck können z.B. die Ausgaben für Spesen für Strom/Müll/Wasser/… herangezogen werden).

Die für "rechtswidrig" erklärten Vorschriften treten am Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung außer Kraft: Die Entscheidung des oben genannten Urteils ist also ab dem Jahr 2022 wirksam. Für die Zahlung des Restbetrags von 2022 müssen diese Änderungen daher auch bei der Berechnung der für das zweite Halbjahr geschuldeten Steuer berücksichtigt werden.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

04/09/2024

Die Steuernews von "Omnibus"

Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
 
 

02/09/2024

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

27/08/2024

Vereinfachungen - Veröffentlichung von Beiträgen und erhaltene Auszahlungen

Die Vorschriften über die Transparenz der öffentlichen Ausgaben sehen vor, dass die Unternehmen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die Verpflichtung zur Offenlegung der im Vorjahr erhaltenen Beiträge und öffentlichen Ausgaben erfüllen müssen.
 
 

22/08/2024

Modell F24: Steuergutschriften "Industrie 4.0" ausgesetzt

Die Agentur der Einnahmen hat angekündigt, dass im Falle der Verwendung von "Industrie 4.0" Gutschriften und "Forschung und Entwicklung" Gutschriften 2023/2024, die Ausstellung des Zahlungsbeleges, für die ab dem 17. Juni 2024 eingereichten ...