16/08/2022

Digitale Zustellung von Dokumenten der öffentlichen Verwaltung

Die Verordnung über die neue Plattform für die Zustellung von Dokumenten von Seiten öffentlichen Verwaltung wurde verabschiedet. Damit soll die Zustellung von Mitteilungen, Akten und Maßnahmen an natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen, Vereinigungen und anderen öffentlichen oder privaten Subjekte einfacher, effizienter, sicherer und kostengünstiger gestaltet werden. Die Plattform gilt als Alternative zu den in anderen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich des Steuerrechts, vorgesehenen Zustellungsverfahren.

Die teilnehmenden öffentlichen Verwaltungen führen die Zustellung durch, indem sie das Dokument auf die Plattform hochladen und die Steuernummer und das digitale Domizil des Empfängers eingeben. Der Betreiber der Plattform sendet eine Empfangsbestätigung an den Empfänger, in der ein eindeutiger Kenncode der Zustellung mitgeteilt wird. Der Empfänger (oder ein Beauftragter) kann auf die Plattform zugreifen (über SPID oder CIE) und die zugestellten Dokumente einsehen. Jene, die über kein digitales Domizil verfügen, erhalten von Seiten des Betreibers ein Einschreibebrief mit Rückantwort, in welchem folgende Informationen enthalten sind: der Absender, der Kenncode der Mitteilung, die Modalitäten für den Zugang zur Plattform, sowie die Vorgehensweise, um die Mitteilung in Papierform zu erhalten.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

04/09/2024

Die Steuernews von "Omnibus"

Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
 
 

02/09/2024

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

27/08/2024

Vereinfachungen - Veröffentlichung von Beiträgen und erhaltene Auszahlungen

Die Vorschriften über die Transparenz der öffentlichen Ausgaben sehen vor, dass die Unternehmen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die Verpflichtung zur Offenlegung der im Vorjahr erhaltenen Beiträge und öffentlichen Ausgaben erfüllen müssen.
 
 

22/08/2024

Modell F24: Steuergutschriften "Industrie 4.0" ausgesetzt

Die Agentur der Einnahmen hat angekündigt, dass im Falle der Verwendung von "Industrie 4.0" Gutschriften und "Forschung und Entwicklung" Gutschriften 2023/2024, die Ausstellung des Zahlungsbeleges, für die ab dem 17. Juni 2024 eingereichten ...