18/01/2024
Achtung: Irreführende E-Mails und Briefe
Aufgrund der Formulierung könnten diese Aufforderungen mit Eintragungen in der Handelskammer verwechselt werden. Es handelt sich hierbei jedoch um irreführende Mitteilungen und es sind keine verpflichtenden Eintragungen. Durch Übermittlung der Daten bzw. Unterzeichnung der Unterlagen wird ein mehrjähriger Vertrag abgeschlossen. Kurz darauf erhalten die kontaktierten Unternehmen Rechnungen, wobei sich die Beträge teils sogar im fünfstelligen Bereich bewegen. Bei nicht erfolgter Begleichung der geforderten Beträge werden Inkassobüros mit der Eintreibung beauftragt.
Wir empfehlen bei Erhalt solcher E-Mails und Schreiben stets Vorsicht walten zu lassen und keinen Vertrag unbedacht zu unterzeichnen.