Sachleistungen "Fringe Benefits": 600 Euro für 2022
Mit dem Gesetzesdekret "aiuti-bis" wird der Schwellenwert für das Jahr 2022 für die Steuerbefreiung von Sachleistungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer von 258,23 Euro auf 600,00 Euro angehoben. Außerdem wurde der Anwendungsbereich der Sachleistungen erweitert und betrifft nun auch Rechnungen für den Haushalt wie für die Wasserversorgung, Strom und Erdgas. Der neue Schwellenwert gilt zusätzlich zum Tankgutschein in Höhe von 200 Euro, der vom Gesetzesdekret "Ukraine" vorgesehen wurde.
Bezüglich der möglichen Sachleistungen für die Mitarbeiter, sowie Tankgutscheine verweisen wir auch auf die Monni Card und die Monni Fuel.
Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
Die Vorschriften über die Transparenz der öffentlichen Ausgaben sehen vor, dass die Unternehmen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die Verpflichtung zur Offenlegung der im Vorjahr erhaltenen Beiträge und öffentlichen Ausgaben erfüllen müssen.
Die Agentur der Einnahmen hat angekündigt, dass im Falle der Verwendung von "Industrie 4.0" Gutschriften und "Forschung und Entwicklung" Gutschriften 2023/2024, die Ausstellung des Zahlungsbeleges, für die ab dem 17. Juni 2024 eingereichten ...