02/11/2023

Rückvergütung Kinderbetreuung 65 Prozent

Die Bilaterale Körperschaft für die Bereiche Handel und Dienstleistungen in Südtirol (EBK) bietet sowohl Betrieben als auch Mitarbeitern eine Reihe von Serviceleistungen und finanzielle Hilfestellungen an.
So werden etwa die Kinderbetreuungsspesen bei konventionierten Partnereinrichtungen für den Zeitraum 1. November 2023 bis 29. Februar 2024 im Ausmaß von 65 Prozent rückvergütet. Es werden auch die Rechnungen von Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Provinz Bozen anerkannt. Die Einrichtung braucht in diesem Fall nicht mit der EBK konventioniert zu sein. Die Ansuchen müssen samt der notwendigen Dokumentation ab dem 4. März bis spätestens 31. Mai 2024 bei der EBK eingereicht werden.
Die EBK wurde, wie vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vorgesehen, als territoriale, bilaterale Körperschaft im Jahr 2000 in Bozen von den Gewerkschaftsorganisationen ASGB Handel, Filcams/CGIL - AGB, Fisascat/SGB-CISL und UILTuCS/UIL - SGK gemeinsam mit dem Wirtschaftsverband hds gegründet und wird von denselben paritätisch geführt.
Infos & Kontakt: ebk.bz.it
 
 
 
 
 
 
 
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