28/11/2022
Kunden können medizinische Produkte weiterhin bar bezahlen
Optiker-Optometristen im hds klären auf
V.l. Präsident Luca Guerra, Vizepräsidentin Elke Dollinger und der Koordinator der Südtiroler Patronate/CAAF, Marco Pirolo.
Das Haushaltsgesetz 2020 sah vor, dass ab 1. Jänner 2020 die Zahlungen per Bank- oder Postzahlung oder über andere rückverfolgbare Zahlungssysteme wie Debitkarten, Kreditkarten, Prepaid-Karten, Bankschecks und Rundschreiben erfolgen müssen, um den Irpef-Abzug von 19 Prozent in Anspruch nehmen zu können. Die Bestimmung besagt, dass für Gesundheitsausgaben sogar eine Verpflichtung besteht, mit nachvollziehbaren Systemen zu bezahlen, um den Steuerabzug zu nutzen. Das Gesetz (Art. 1, Abs. 680) sieht jedoch Ausnahmen vor, Zahlungen auch bar zu leisten, ohne das Recht auf den Steuerabzug zu verlieren. So etwa bei Ausgaben für den Kauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie für Abzüge für Gesundheitsdienstleistungen, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen erbracht werden, die beim Nationalen Gesundheitsdienst akkreditiert sind.